Der Staatsanwalt isst jetzt mit

Berlin/ Das Schild mit den Fuetterungszeiten des Pandabaeren Bao Bao im Zoo in Berlin haengt am Mittwoch (22.08.12) mit den Kommentaren "Heute keine" und "Entfaellt" versehen. Der aelteste lebende maennliche Bambusbaer der Welt starb am Mittwoch im Alter von 34 Jahren in seinem Gehege, wie Zoodirektor Bernhard Blaszkiewitz mitteilte. Bao Bao war der einzige Grosse Panda, der in einem deutschen Zoo gehalten wurde. (zu dapd-Text) Foto: Sebastian Willnow/dapd
Großzügige Spesenrunden können ab 1. Jänner 2013 schnell zum Fall für die Staatsanwaltschaft werden.

Karl-Heinz Grasser, Ernst Strasser – das waren halt noch Zeiten. Als sich Minister dieses Schlags gerne in teuren Wiener Innenstadtlokalen zeigten, Seite an Seite mit den Reichen und Schönen. Auf Einladung, versteht sich. Davon abgesehen, dass Spitzenpolitiker heute ganz bewusst bescheiden auftreten, können großzügige Spesenrunden ab 1. Jänner 2013 schnell zum Fall für die Staatsanwaltschaft werden.

Mit dem lustigen Anfüttern ist’s nämlich endgültig vorbei. Als eine Blase nach der anderen aufplatzte und die Wähler fassungslos mitverfolgen mussten, wie Österreich zur Skandal-Republik verkam, sah sich die Regierung zu strengeren gesetzlichen Maßnahmen genötigt. Ein neues Anti-Korruptionsgesetz wurde geschnürt und das 2009 unter viel Kritik entkriminalisierte Anfüttern (der Versuch, sich Amtsträger mit regelmäßigen Zuwendungen gewogen zu halten, weil man sie irgendwann gut brauchen könnte) wieder verschärft. Als Faustregel gilt eine Obergrenze von 100 Euro.

Für die Unternehmen stellen sich viele Fragen. Was ist den eigenen Mitarbeitern noch erlaubt? Wie geht man mit Kunden und Lieferanten, Beamten und Politikern um? Die für die internen Wohlverhaltensregeln verantwortlichen Compliance-Abteilungen basteln Leitlinien und schulen die Belegschaften auf das neue Gesetz ein. Noch ist nicht alles ganz klar, vieles wird erst die Praxis zeigen.ÖBB-Chef Christian Kern etwa hat für die Eisenbahner, die demnächst auch den Status von Amtsträgern haben, einen Fragen- und Antwortenkatalog ausarbeiten lassen. Wie verhält sich ein anständiger Bahnbediensteter, wenn ihn ein Kunde als Danke für die gute Zusammenarbeit zum Essen einlädt? Vorsicht! Geschäftsessen gehören zum Berufsalltag. Fällt die Wahl jedoch auf ein besonders teures Lokal oder werden auch Freunde und Verwandte eingeladen, ist abzulehnen. Wird regelmäßig zum Schmausen gebeten, sollte vorsichtshalber der Vorgesetzte informiert werden. Entsteht gar der Eindruck der persönlichen Vereinnahmung, ist sofort der oberste Compliance-Officer zu kontaktieren.

Für Geschenke gilt, „Kaffee, Kuli, Klumpert“. Kern ersuchte alle Bahnlieferanten bereits im Sommer, „unsere Mitarbeiter gar nicht in Versuchung zu führen“. Chef Kern darf selbst nach wie vor einladen oder eingeladen werden, sofern „die Einladungen sozialadäquat und sachlich gerechtfertigt sind“.

Die skandalgeschüttelte Telekom Austria hat die Mitarbeiter für Verkauf, Events und Sponsoring zwecks Sensibilisierung schon trainiert: Keine Geschenke an Amtsträger, keine Parteispenden, keine Einladungen von Amtsträgern zu Veranstaltungen „ohne jeglichen geschäftlichen Charakter“ (nix mehr mit Hahnenkamm-Rennen und Beachvolleyball) und maximal 100-Euro-Geschenke. „Wir haben ein sehr genaues Regelwerk für den Umgang mit Kunden und Partnern. Diese Vorarbeiten haben das Bewusstsein für den richtigen Umgang mit Amtsträgern bereits geschärft und helfen nun bei der internen Umsetzung des neuen Gesetzes“, will Chef Hannes Ametsreiter jegliche Korruption im Keim ersticken.

Andreas Brandstetter, Chef des börsenotieren Versicherungskonzerns UNIQA, ließ einen einschlägigen Verhaltenscodex entwickeln – gültig vom Lehrling bis zum Vorstand und Aufsichtsrat und „in vielen Bereichen genauer als die gesetzlichen Normen“. Geschenke und Einladungen an Politiker gibt’s grundsätzlich nicht, falls „aus Respekt vor dem Amt“ doch notwendig, ist das Okay des Vorstands erforderlich. Sehr klar sind Spenden an Parteien und parteinahe Organisationen geregelt. „Ab 100 Euro sind diese genehmigungspflichtig. Um mehr Transparenz zu schaffen, werden wir solche Spenden ab einem Gesamtbetrag von 1000 Euro innerhalb von 72 Stunden auf unserer Website veröffentlichen“, erklärt Brandstetter. Inserate in parteinahen Medien sind ab 1000 Euro genehmigungspflichtig. Brandstetter kündigte übrigens den Vertrag mit den Salzburger Festspielen. Die UNIQA war lange Jahre Hauptsponsor des elitären Kulturspektakels und wird nur noch Einzelprojekte subventionieren.

Wie hält’s die Regierungsspitze mit dem neuen Gesetz? SP-Bundeskanzler Werner Faymann lässt sich von privaten Unternehmen ohnehin nicht einladen, erklärt sein Sprecher. Für die Eröffnung der Salzburger Festspiele etwa, die unter Repräsentationspflicht fällt, gibt’s für den Kanzler, VP-Vize Michael Spindelegger und Bundespräsident Heinz Fischer, Ehrenkarten. Die Nächtigungskosten werden aus den jeweiligen Budgets der Politiker bezahlt. Auch bei Spindelegger wird versichert, dass nur Einladungen aus Repräsentationsgründen angenommen werden. Alles andere wird selbst berappt. Vertreter der Wirtschaft bittet der Außenminister immer ins Büro. Für den Bundespräsidenten gilt das neue Gesetz nicht. Würde auch nichts ändern, meint sein Sprecher Bruno Aigner. Geschenke werden in der Präsidentschaftskanzlei gelagert oder an wohltätige Organisationen weitergereicht. Selbst wenn bei Auslandsreisen Wirtschaftsdelegationen mit dabei sind, lässt sich Fischer Reisekosten grundsätzlich nicht von Firmen löhnen.

Apropos Wohltätigkeit. Walter Geyer, der die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgebaut hat, ortet hier eine Schwachstelle. Amtsträger dürfen für ein pflichtgemäßes Amtsgeschäft einen Vorteil annehmen, wenn dieser für gemeinnützige Zwecke gespendet wird. So darf ein Unternehmen, das eine Baubewilligung braucht, dem Bürgermeister eine Spende anbieten. Geyer: „Hier entsteht die Gefahr des Handelns mit behördlichen Bewilligungen“. Generell beurteilt der seit Kurzem pensionierte Korruptionsjäger das Gesetzeskonvolut jedoch als „positiv, da wurden viele Lücken geschlossen. Etwa bei der Definition der Amtsträger.“Heikel kann es übrigens auch für Ärzte in öffentlichen Spitälern werden. Sie mutieren ebenfalls zu Amtsträgern. Geyer. „Künftig muss sehr genau zwischen fachlich wichtigen und schönen Ärztekongressen unterschieden werden. Eine Woche Malediven mit drei Alibi-Vorträgen spielt’s nicht mehr“.

Wasserdicht abgesichert gegen jeden Anfütterungsverdacht hat Ex-Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad (Aufsichtsratspräsident des KURIER) das traditionelle „Sauschädelessen“. „Von jedem Teilnehmer wird ein den Kosten des Empfangs entsprechender Betrag von 30 Euro eingehoben“, steht in der Einladung. Der Kostenbeitrag wird der „Gruft“ und Pater Sporschill gespendet. Schließlich marschiert am 7. Jänner im Raiffeisenhaus wieder die halbe Republik auf. „Wenn alle zahlen, hat keiner einen materiellen Vorteil“, argumentieren die beiden Strafrechtler, die diese Lösung austüftelten.

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