Der Rechnungshof zerpflückt Steuerzuckerln

Bundesrechnungshof
585 Ausnahmen.Mindestens 9 Milliarden Ausfall

„Die zahlreichen ... Bestimmungen über Begünstigungen im Einkommensteuerrecht wirkten sich auf den Vollzug nachteilig aus....Damit nahm das BMF das Risiko zu niedriger Steuerfestsetzung und in weiterer Folge von ungewollten Steuerausfällen in Kauf.“ Der Rechnungshof übt in seinem jüngsten Bericht herbe Kritik an den 585 „Begünstigungsmaßnahmen“ bei den Einkommensteuern und am Finanzministerium.

Dieser Wildwuchs kostete 2009 mindestens 9 Milliarden Euro Steuerausfall. Das sind 35 Prozent, also mehr als ein Drittel der tatsächlichen Einnahmen aus der Einkommensteuer. Allerdings könnten – so die RH-Prüfer – „die tatsächlichen Einnahmenausfälle noch weit höher“ sein. Denn der Förderungsbericht der Regierung, der diese Summe ausweist, enthalte „überwiegend nur Schätzungen oder Hochrechnungen“. Genau berechnen lässt sich dagegen die mit Abstand teuerste Ausnahme für 2009: Der Steuervorteil für das 13. und 14. Monatsgehalt kostete 5,5 Milliarden Euro.

Die RH-Prüfer fordern die „Vereinfachung des Steuerrechts und den Wegfall komplexer steuerlicher Begünstigungen“. Die zahlreichen Ausnahmen hätten nicht nur 73 Millionen Euro Verwaltungskosten zur Folge, die RH-Prüfer orteten auch „Kontrolldefizite“. Die 73 Millionen entsprechen, rechnen sie penibel vor, den gesamten Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer im Jahr 2010. Damit könne man rund 1846 Mitarbeiter der Dienstklasse A3 bezahlen, „die für wichtige Aufgaben der Abgabenkontrolle und -sicherung verwendbar wären. Der Rechnungshof vermisst außerdem Analysen über die Wirksamkeit der Ausnahmen.

Für die Begünstigungen gebe es kein umfassendes und systematisches Konzept. Daher sei nicht festzustellen, „ob die für die Steuerbegünstigungen gebundenen finanziellen Mittel bestmöglich eingesetzt waren“. Als Beispiel nennen die Prüfer , dass die 2008 angekündigte Evaluierung der Absetzbarkeit von Spenden nie erfolgt sei.

Eisenbahner

Hart ins Gericht geht der Rechnungshof auch mit der Arbeitsmedizin-Firma Wellcon, die zu 66 Prozent der Versicherungsanstalt der Eisenbahner und zu 34 Prozent den ÖBB gehört. Von 2006 bis 2011 habe die Geschäftsführung fünf Mal gewechselt, was zu hohen Kosten für freiwillige Abfertigungen, Bonuszahlungen und Beraterverträgen geführt habe. Des weiteren habe es Bonuszahlungen für beschäftigte Ärzte gegeben, auch wenn dafür die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen nicht vorlagen. Ebenfalls großzügig sei man bei der Abrechnung von Reisespesen gewesen. Für Beraterhonorare – zwischen 115.000 und 458.000 Euro jährlich – vermisst der RH Unterlagen und Verträge, auch die Abrechnungen seien oft nicht nachvollziehbar.

Die Leistungen der Wellcon beurteilt der RH als „zweckmäßig“, eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit war aber wegen der erst im Aufbau befindlichen Kostenrechnung nicht möglich.

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