Das Erben von Immobilien wird teurer

Das Erben von Immobilien wird teurer
Ab 2013 sollen sich die Gebühren für Eintragungen im Grundbuch verzehnfachen. Es gibt aber komplizierte Ausnahmen.

Erben und schenken von Immobilien könnte bald deutlich teurer sein. Denn die Gebühr, die bei der Eintragung von Eigentumsrechten an einer Liegenschaft ins Grundbuch fällig wird, steigt.

Der Gesetzesentwurf zur Bundesgebührennovelle ist in Begutachtung. Inhalt: Die Grundbuchkosten sollen ab 1. Jänner 2013 auf dem Verkehrswert basieren, nicht wie bisher auf dem Einheitswert. "Was dazu führt, dass die Eintragung einer 120- -Eigentumswohnung in 1040 Wien statt 498 Euro künftig 5280 Euro kostet", sagte Rupert Wolff, Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertags. Bei einer unentgeltliche Übertragung im Rahmen einer Scheidung ändert sich hingegen kaum etwas.

Vor einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof die Gebührenregelung gekippt, weil unterschiedliche Grundlagen für die Berechnung der Gebühr herangezogen wurden: Für Immobilienkäufe den Verkehrswert (Kaufpreis), für Schenkungen und Erbschaften den wesentlich niedrigeren Einheitswert. Damit soll Schluss sein. Dazu werden alle Immobilienübertragungen auf den Verkehrswert abgestellt – und so empfindlich teurer. "Die Justizministerin will massive Gebührenerhöhungen durch zahlreiche Ausnahmen verhindern", sagt Sven Pöllauer, Sprecher des Justizministeriums. Diese sollen für Familien gelten.

Ausnahmen

Überträgt ein Eigentümer sein Haus testamentarisch an seine Lebensgefährtin, ändert sich ebenso wenig bei der zu bezahlenden Gebühr, wenn Eltern ihrer Tochter eine Wohnung schenken, in der sie künftig wohnen wird. Letzteres ist auch der Angelpunkt. Wird eine Wohnung verschenkt oder vererbt, und diese dient dem Erbe als

Hauptwohnsitz, bleibt die Gebühr gleich. Wird die geschenkte bzw. geerbte Wohnung – wie in vielen Fällen – verkauft, fällt die erhöhte Gebühr an. Diese wird auch dann fällig, wenn die Wohnung nie dem "dringenden Wohnbedürfnis" des Erben gedient hat.

"Erbt jemand ein Zinshaus mit 20 Wohnungen, wird er nur für die Wohnung, die er bewohnt, die niedrigere Gebühr zahlen", nennt Pöllauer ein Beispiel. Die begünstigte Übertragung soll auch gelten, wenn Eltern ihrem in einer WG wohnenden Kind eine Wohnung kaufen, die dessen Lebensmittelpunkt darstellt.

Konflikt

Das Erben von Immobilien wird teurer

"Für Erbschaften und Schenkungen in der Familie wird sich nichts ändern", verspricht Justizministerien Beatrix Karl. Doch das sehen nicht alle so. "Es droht die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer durch die Hintertür", kritisiert der Präsident der Notariatskammer, Ludwig Bittner. "Wer hat heutzutage noch ein dringendes Wohnbedürfnis in einem geerbten Haus?"

Die Vorarlberger Landesregierung erteilt der neuen Gebühr in den Vorarlberger Nachrichten eine Absage, weil "es in vielen Fällen auf eine Erhöhung hinaus laufen wird." Die Justizministerin weist die "Falschinformation" der Notariatskammer zurück. Die neue Gebühr werde dem Fiskus keine Mehreinnahmen bringen. Bis Freitag läuft die Begutachtung, Verbesserungen möglich.

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