Das "digitale Amt": Oder wie der Heim-Computer das Gemeindeamt ersetzt

Der KURIER beantwortet die häufigsten Fragen seiner Leserinnen und Leser zum Thema "digitales Amt".

Die Digitalisierung ist Thema beim diesjährigen Österreichischen Gemeindetag diese Woche in Graz.  Vom sogenannten „digitalen Amt“ sind sowohl die Beschäftigten in den Kommunen sowie die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger betroffen. Das zeigt zum Beispiel auch die neue E-Card. Der KURIER hat dazu beim Österreichischen Gemeindebund und der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft nachgefragt und beantwortet die häufigsten Fragen seiner Leserinnen und Leser.

 

Was bedeutet eigentlich das „digitale Amt“ für mich als Staatsbürger?
Das sogenannte „digitale Amt“ ist schlicht und ergreifend die rechtssichere Möglichkeit Amtswege online zu erledigen.

Was braucht man dazu?
Um das digitale Amt zu nutzen, braucht man die Bürgerkarte. Die gibt es in zwei Formen: Und zwar in Form der Handysignatur oder in Form der E-Card, die ab dem kommenden Jahr ja zu einem De-Facto-Ausweis wird. Um die App für digitale Amtswege zu nutzen, braucht es allerdings die Handy-Signatur.

Müssen wir als Staatsbürger künftig alle Anträge online stellen? Auch, wenn es um Bauen/Wohnen oder Förderungen geht?
Nein. Durch die Digitalisierung soll und darf niemand ausgeschlossen werden. Daher ist von einem Muss keine Rede. Die Digitalisierung eröffnet nur eine neue Möglichkeit, Amtswege schneller und bequemer zu erledigen.

Was kann man denn eigentlich schon alles online erledigen?
Bürgerinnen und Bürger können mit Hilfe von elektronischen Formularen Anträge stellen. Dazu zählen beispielsweise Anträge für Beihilfen und Förderungen, Strafregisterbescheinigung, E-Stipendien, außerdem Finanz-Online, Online-Meldebestätigungen, Online-Petitionen,  Wohnsitzabmeldung und vieles mehr. Dies schließt auch die elektronische Bezahlung von Gebühren und die elektronische Zustellung von Erledigungen durch die Verwaltung ein.

Ab dem kommenden Jahr  gibt es die neue E-Card mit Foto. Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Ab 2020 wird eine neue Generation von E-Cards ausgegeben, die mit Fotos der Versicherten ausgestattet sind. Die E-Card wird damit zu einem De-Facto-Ausweis. Die Karte erhält zusätzlich zur elektronischen Signatur weitere Sicherheitsmerkmale. So kommen zum Beispiel UV- und Infrarot-Farben zum Einsatz, die bestimmte Schriftzüge wie das Logo der Sozialversicherung erst unter UV-Licht sichtbar machen.

Wer muss ein Foto für die neue E-Card nachbringen und macht das die Sozialversicherung oder die Gemeinde?
Rund 85 Prozent aller Karteninhaber müssen überhaupt kein Foto nachbringen, weil dieses aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (Fremdenpass, Konventionalpass, Aufenthaltstitel oder Identitätskarte für Fremde) vorhanden ist. Sprich: Die Sozialversicherungen bekommen die Fotos also aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt.

Wie ist die Regelung für Kinder?
Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin eine E-Card ohne Foto.

Und was, wenn kein Foto vorhanden ist?
Personen ab einem Alter von 14 Jahren, von denen kein Foto vorhanden ist, werden ab 1. Jänner 2020 verständigt, ein entsprechendes Foto und Dokumente für den Identitätsnachweis zur jeweils verantwortlichen Registrierungsstelle zu bringen.

Die Registrierungsstellen sind….?
Registrierungsstellen für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind jedenfalls die Dienststellen der Sozialversicherung. Für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind die Landespolizeibehörden die Registrierungsstellen. Freiwillig können auch Gemeinden als Registrierungsstellen für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger fungieren, wenn sie bereits als Passbehörde tätig sind und daher über das entsprechende Equipment verfügen.

Gibt es eine Übersicht über die Registrierungsstellen?
Ja. Eine Übersicht über die Registrierungsstellen finden Sie ab 1.1.2020 auf www.chipkarte.at/foto.

Grundsätzlich: Was geschieht mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei digitalen Verwaltungsprozessen noch nicht auskennen? Gibt es hier eine Einschulung von Seiten der Gemeinde?
Gemeinden, die zugleich als Registrierungsstellen für die Bürgerkarte fungieren, helfen sicher bei den ersten Schritten weiter. Wer umfassendere Einschulung braucht, für den gibt es Kurse an den Volkshochschulen. Manchmal bieten auch lokale Vereine solche Kurse an.  Bundesweit gibt es den überparteilichen und unabhängigen Verein „fit4internet“. Dabei werden Schritt für Schritt digitale Kompetenzen vermittelt. Darüber hinaus ist es für alle auch weiterhin möglich Anträge ganz normal am Gemeindeamt oder den Bezirksverwaltungsbehörden abzuwickeln.

 

Kommentare