Causa Simandl: 21 Mio. Schilling Netto-Pensionsanspruch

Experten hätten einen Brutto-Pensionsanspruch Simandls von etwa 28 Mio. Schilling (2,03 Mio. Euro) errechnet.
Der Zivilprozess Energie Burgenland gegen Ex-BEGAS-Chef ging am Donnerstag in die nächste Runde: Die Entscheidung für eine Einmalzahlung fiel aus steuerlichen Gründen.

In Eisenstadt ist am Donnerstag der Zivilprozess der Energie Burgenland gegen den früheren BEGAS-Chef Rudolf Simandl fortgesetzt worden. Die Energie Burgenland fordert von Simandl 2,8 Mio. Euro. Ein Großteil davon betrifft an Simandl ausgezahlte Pensionsansprüche, deren Zustandekommen das Gericht auch am heutigen Prozesstag beschäftigte.

Einmalzahlung

Der als Zeuge geladene frühere BEGAS-Aufsichtsratsvorsitzende Hubert Kirchauer schilderte, wie es zu der Ende 2000 erfolgten Auslagerung des Pensionsanspruches für Simandl gekommen sei. Als damals der Technische Vorstandsdirektor in Pension ging, sei diesem sein Pensionsanspruch durch eine Einmalzahlung abgegolten worden. In dem Zusammenhang sei auch überlegt worden, Simandls Anspruch ebenfalls durch eine Einmalzahlung zu erledigen.

Causa Simandl: 21 Mio. Schilling Netto-Pensionsanspruch
APA8682526-2 - 19072012 - EISENSTADT - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT WI - Der Ex-Vorstand der BEGAS, Rudolf Simandl, auf einem Archivbild aus dem Jahr 2010. +++ WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG DES BILDES AUS MEDIEN- UND/ODER URHEBERRECHTLICHEN GRÜNDEN AUSSCHLIESSLICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEFÜHRTEN ZWECK ERFOLGEN DARF - VOLLSTÄNDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND +++ APA-FOTO: BEGAS
Der Gedanke sei gewesen, dass bei solch einer Zahlung nur der halbe Steuersatz zur Anwendung komme. Aus diesem Grund habe man die Einmalzahlung überhaupt in Erwägung gezogen. Für die Erledigung habe es laut Auskunft zweier Wirtschaftsprüferkanzleien nur ein schmales Zeitfenster gegeben. Damit der Halbsteuersatz zur Anwendung komme, sei die Einmalzahlung bis 31. Dezember 2000 zu leisten gewesen.

Experten hätten einen Brutto-Pensionsanspruch Simandls von etwa 28 Mio. Schilling (2,03 Mio. Euro) errechnet, ausgehend von einem Pensionsantritt mit 60 Jahren und bei einer damals angenommenen durchschnittlichen Lebenserwartung von 81 Jahren. 25 Prozent davon habe die BEGAS als Lohnsteuer abzuführen gehabt. Somit hätte sich netto ein Pensionsanspruch von 21 Mio. Schilling (1,53 Mio. Euro) ergeben.

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