Causa Brehmstraße: Anklage gegen Meischberger

Causa Brehmstraße: Anklage gegen Meischberger
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Meischberger und zwei weitere Personen der Untreue. Verfahren gegen Grasser eingestellt.

Die Spatzen hatten es schon von den Dächern gepfiffen, jetzt ist es fix: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine Anklageschrift gegen Walter Meischberger sowie zwei ehemalige Vorstände einer Immobilienentwicklungsgesellschaft eingebracht. Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe vehement bestritten.

Wo war die Leistung?

Den drei Angeklagten wird Untreue und Beteiligung zur Untreue vorgeworfen. "Konkret legen wir den beiden angeklagten Ex-Vorständen dieser Immobilienentwicklungsgesellschaft zur Last, zwischen Ende Mai und Mitte Juni 2005 rechtsgrundlos eine Rechnung einer Gesellschaft des Walter Meischberger über 600.000 Euro beglichen zu haben, ohne dass von dieser oder von Meischberger tatsächlich eine Leistung erbracht worden wäre", schreibt Norbert Hauser von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in einer Aussendung. "Meischberger legen wir in diesem Zusammenhang zur Last, zu dieser Untreue beigetragen zu haben, indem er eine entsprechende Scheinrechnung legte." Nachsatz: "Wir werfen den Angeklagten vor, zur Verschleierung dieser Zahlung ein bereits im Jahr 2003 umgesetztes Hotelprojekt in München herangezogen und ein auf dieses Bezug nehmendes Angebot rückdatiert zu haben, um dieser Zahlung den Anschein der Rechtmäßigkeit zu geben." Die WKStA geht davon aus, dass für dieses Projekt keine Leistungen erbracht wurden.

Wofür diese 600.000 Euro tatsächlich bezahlt wurden und wofür sie letztlich verwendet wurden, konnte trotz intensiver Ermittlungen und Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel nicht geklärt werden, so die Wiener Spezial-Anklagebehörde. Es konnte letztlich auch kein Bezug zur Übersiedlung des Zollamtes Wien an den Standort Brehmstraße hergestellt bzw. nachgewiesen werden.

Einstellungen bei Plech und Grasser

Hinweise aus den in der Causa Buwog geführten Ermittlungen, dass das Hotelprojekt in München nur zur Verschleierung von Bestechungszahlungen im Zusammenhang mit der Übersiedlung des Zollamtes Wien an den Standort Brehmstraße vorgeschoben wurde, haben sich nicht erhärtet.

"Deshalb wurde das Verfahren wegen dieser Vorwürfe gegen Walter Meischberger, Ernst Plech und Karl-Heinz Grasser eingestellt", so Hauser weiter. "Die umfänglich durchgeführten Ermittlungen in Bezug auf mögliche Bestechungszahlungen im Zusammenhang mit der Übersiedlung des Zollamtes Wien an den Standort Brehmstraße ergaben, dass seitens des Finanzministeriums eine Interessentensuche für mögliche Vermieter des neuen Standorts durchgeführt wurde und letztlich der Billigstbieter den Zuschlag erhalten hat."

Die WKStA hat die daran beteiligten Personen vernommen, darunter auch 30 Zeugen, umfangreiche Unterlagen und weitere auch im Zuge von Hausdurchsuchungen sichergestellte Beweismittel eingesehen und ausgewertet sowie Zahlungsströme analysiert und weitere darauf fokussierte Ermittlungen durchgeführt.

Kein Hinweis auf Einflussnahme

"Es ergaben sich daraus keine Anhaltspunkte dafür, dass der damals zuständige Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf die Interessentensuche und die zugunsten des Standorts Brehmstraße erfolgte Entscheidungsfindung unsachlichen Einfluss genommen hat oder, dass es in diesem Zusammenhang zu Zahlungen an Grasser oder Plech gekommen ist", heißt es in der Stellungsnahme der WKStA weiter. "Aus strafrechtlicher Sicht war daher die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Übersiedlung des Zollamtes Wien an den Standort Brehmstraße nicht zu beanstanden."

Daher wurde das Ermittlungsverfahren gegen Karl-Heinz Grasser wegen des Verdachts der Geschenkannahme durch Beamte sowie der Bestimmung zur Untreue und gegen Ernst Plech sowie gegen Walter Meischberger jeweils wegen des Verdachts der Bestimmung zur Untreue und des Beitrags zur Geschenkannahme durch Beamte eingestellt.

Bei Walter Meischberger handelt es sich um eine Teileinstellung. Von den (Teil-) Einstellungen des Verfahrens wurde der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz verständigt.

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