AvW: Staatsanwalt zieht 60-Mio-Anklage zurück

AvW: Staatsanwalt zieht 60-Mio-Anklage zurück
Finanzjongleur Auer-Welsbach erzielt Punktesieg. Ein neues Verfahren droht ihm trotzdem.

Das gibt es selbst in der österreichischen Justiz nicht alle Tage: Ein Gutachten des Sachverständigen Fritz Kleiner brachte Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach im Jänner 2011 acht Jahr Haft ein. Der AvW-Boss hat 12.500 Anleger um rund 350 Millionen Euro betrogen.

Ein zweites Gutachten, das Kleiner vor wenigen Wochen der Justiz vorlegte, bewahrt Auer-Welsbach jetzt vor einer mehrjährigen Zusatzstrafe wegen Steuerhinterziehung. Am Freitag teilte Hauptverhandlungsrichter Christian Liebhauser-Karl dem Beschuldigten mit, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 59,88 Millionen Euro zurückgezogen hat. Das Verfahren ist eingestellt.

„Die Justiz ist unserer Argumentation gefolgt, das Gutachten Kleiners hat uns sehr geholfen“, sagt Auer-Welsbachs Verteidiger Franz Großmann. Der Grazer Experte hatte den Richter Liebhauser-Karl darauf aufmerksam gemacht, dass das Ermittlungsergebnis der Finanz, auf dem die Anklage aufgebaut war, falsch ist.

Falsche Rechnung

Demnach hat AvW nicht 59,88 Millionen Euro Körperschaftssteuer hinterzogen, wie die Finanz hochgerechnet hat, sondern falsch bilanziert – was weder dem Steuerberater noch den Steuerprüfern aufgefallen war. Bei richtiger Bilanzierung hätte AvW aus dem Genussschein-Verkauf einen Verlustvortrag, sprich einen Steuervorteil, erwirtschaftet – von Hinterziehung keine Spur? Nicht ganz. Kleiner kommt zum Schluss, dass Auer-Welsbach beim privaten Genussscheinverkauf 14,75 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen hat. Nun ist der Staatsanwalt am Zug. Verteidiger Großmann: „Wir warten ab, was da jetzt herauskommt.“

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