Bwin.party setzt im Streit mit Belgien auf EU-Kommission

Bwin.party setzt im Streit mit Belgien auf EU-Kommission
Glücksspielkonzern hat Blacklist-Verfahren in erster Instanz in Belgien verloren, beruft aber.

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem börsennotierten Online-Glücksspielkonzern bwin.party und der belgischen Glücksspielbehörde BGC hat gestern, Dienstag, mit der Blitz-Einvernahme von bwin-Chef Norbert Teufelberger einen neuen Höhepunkt erreicht. Wie berichtet, war Teufelberger gestern Gastredner auf der Konferenz der European Gaming & Betting Association (EGBA) in Brüssel, während des Events wurde er aber von der BGC zur Befragung abgeholt.

Laut der Brüsseler Behörde soll bwin-party gegen das belgische Glücksspielgesetz verstoßen. Belgien hat bwin.party, mit Wurzeln in Österreich, Sitz in London und Internet-Spiellizenz von Gibraltar, auf eine Schwarze Liste illegaler Anbieter gesetzt. In diesem Zusammenhang soll Teufelberger angeblich einen Termin bei der belgischen Glücksspielbehörde nicht wahrgenommen haben.

Laut bwin-Anwalt Thomas Talos von der Wiener Kanzlei Brandl & Talos stellt sich der Situation etwas anders dar. „Die belgische Glückspielbehörde hat am 30. Oktober an Teufelberger nach Gibraltar ein Schreiben geschickt, in dem er gebeten wurde, am 6. November zur Einvernahme nach Belgien zu kommen“, erklärt Talos. „Tatsächlich ist dieser Brief erst gestern, Dienstag, um die Mittagszeit in Gibraltar eingelangt.“ Daher konnte Teufelberger diesen Termin nicht wahrnehmen, indes wurde er anlässlich seines Besuchs in Brüssel zur Einvernahme mitgenommen.

„Es sind ihm einige Fragen zur Unternehmensgruppe gestellt worden, und warum bwin.party in Belgien Glücksspiele anbietet“, weiß Talos. Nach drei Stunden war der Spuk vorbei, man werde jetzt schauen, wie es weiter geht. bwin.party sei weiterhin der Ansicht, dass das nationale Glücksspielgesetz in Belgien nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Die Vorgeschichte

Vor rund zwei Jahren hat Belgien ein neues Glücksspielgesetz verabschiedet. Demnach braucht jeder Internet-Sportwettenanbieter eine „stationäre Konzession“ und muss einen „stationären Wettshop“ in Belgien betreiben. Laut Talos gibt es aber lediglich 34 Konzessionen. Wer ein Online-Casino betreiben will, muss ein „stationäres Casino“ betreiben oder eine Vereinbarung mit einem örtlichen Casino haben. „Die EU-Kommission hat zu diesem Gesetz Bedenken geäußert, das Gesetz wurde in Belgien trotzdem beschlossen“, behauptet der Unternehmensanwalt. „Vor vierzehn Tagen hat die EU-Kommission in einem sogenannten Pilotverfahren neuerlich einen Brief an Belgien verschickt und um Aufklärung ersucht.“ Nachsatz: „Wir hoffen sehr, dass die Europäische Kommission noch aktiver wird.“

Berufung eingelegt

Zwischen bwin.party und der belgischen Behörde gibt es aber auch einen Rechtsstreit wegen der Glücksspiel-Blacklist. „Die belgische Behörde hat eine Blacklist herausgegeben, mit aus ihrer Sicht illegalen Glückspielanbietern, auf der sich auch bwin.party befindet“, bestätigt Talos. „bwin.party ist der Meinung, dass man nichts Illegales mache, sondern im Sinne der EU-Dienstleistungsfreiheit zu recht in Belgien Glücksspiele anbiete.“ Nach Angaben des Firmenanwalts hat bwin.party zwar das Eil-Verfahren in erster Instanz verloren, aber man habe dagegen Berufung eingelegt.

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