Bundestag beschließt Ausländer-Autobahnmaut

Die Maut-Ankündigung war der Schlager der CSU im Bundestagswahlkampf 2013.
Umstrittenes Gesetz wird beschlossen. Durchschnitts-Jahresvignette kostet 74 Euro.

Am Freitag beschließt der Bundestag eines der nicht nur in Deutschland umstrittensten Gesetze der Koalition: Die Einführung der Autobahnmaut für Pkw. Bei der werden Ausländer durch die automatisch exakt gleich hohe Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer deutscher Autohalter wohl diskriminiert.

Das ist jedenfalls die Meinung der Regierungen der meisten Nachbarländer, darunter auch Österreich – und der deutschen Opposition. Auch in der Koalition ist die Skepsis enorm, ob das Gesetz Europarechts-konform und angesichts zweifelhafter Einnahmeschätzungen überhaupt sinnvoll ist.

Die Maut-Ankündigung war der Schlager der CSU im Bundestagswahlkampf 2013. Nach der Rückeroberung der absoluten Mehrheit machte CSU-Chef Horst Seehofer die Maut zu seiner Bedingung für den Koalitionsvertrag mit der SPD in Berlin.

Seither plagt sich sein damaliger Wahlkampfleiter Alexander Dobrindt als heutiger Verkehrsminister damit. Seine Entwürfe wurden mehrfach umgeschrieben und die Einnahmehoffnungen immer weiter reduziert. Fast alle Experten gehen davon aus, dass die von ihm prognostizierten Netto-Einnahmen von 500 Millionen Euro deutlich überhöht sind. Zuletzt hatte ein von den oppositionellen Grünen bestelltes Fachgutachten ergeben, dass Dobrindts Beamte die Einnahmen aus Versehen verdoppelt hatten.

Je nach Ausstoß

In der Nacht zum Donnerstag einigten sich die Koalitionsfraktionen auf letzte Nachbesserungen: Zehn-Tages-Vignetten sollen 5, 10 oder 15 Euro und Zwei-Monats-Vignetten 16, 22 und 30 Euro kosten, je nach Größe und Schadstoffausstoß des Autos. Die Jahresvignette kostet im Schnitt 74 Euro. Zu kaufen soll sie im Internet und an Grenzstellen sein.

Viele SPD-Abgeordnete, die nur wegen des Koalitionsvertrages mitstimmen, aber auch einige aus der CDU sagen ein Scheitern des Gesetzes am Europäischen Gerichtshof voraus: Das äquivalente Absenken der deutschen Kfz-Steuern sei eine europarechtswidrige Diskriminierung von Ausländern. So hatte als Erstes die österreichische Regierung argumentiert. Sie wolle als einer der Kläger auftreten, kündigte sie schon vor Monaten an.

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