Bund prüft volle Besteuerung von Bitcoin-Gewinnen
Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, das könnte sich ändern. Das Finanzministerium denkt eine volle Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen an, geht aus einem Begutachtungsentwurf hervor. Gelten würde dafür der 27,5-prozentige Steuersatz, denkbar wäre dies natürlich nur für die Zukunft und auch nur mit Gesetzesänderung.
Gegen eine rückwirkende Geltung der Neuregelung, wie sie laut Portal Trending Topics angedacht war, wehrt sich die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ein rückwirkendes Inkrafttreten widerspräche dem Vertrauensgrundsatz, argumentieren die Steuerberater. Vorstellbar sei aber zum Beispiel ein Stichtag wie der 1. Juli 2018, bis zu dem Betroffene Bitcoins oder anderes Kryptogeld noch verkaufen könnten, sagte Gottfried Sulz, Experte der Steuerberater-Kammer.
Bitcoin-Gewinne als Kapitaleinkünfte?
Denn die Neuregelung - die man wohl nur per Gesetzesänderung vornehmen könne - würde auch vor einem bestimmten Stichtag angeschaffte Kryptowährungen betreffen. Es gebe durchaus Menschen, die schon vor drei, vier, fünf Jahren virtuelles Geld erworben hätten und dieses noch besäßen. Beim Verkauf würden - je nach Zuflusszeitpunkt - Gewinne als Kapitaleinkünfte zu versteuern sein, mit dem dafür im Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen Satz von 27,5 Prozent. Mit der Klassifizierung von Bitcoin & Co als Kapitaleinkünfte wäre Österreich ein Vorreiter.
Während Sulz sich für die Zukunft mit einer gesetzlichen Neuregelung abfinden würde, die wohl auch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) halten würde, steht er einer Abschaffung der Spekulationsfrist für die Vergangenheit kritisch gegenüber. Bisher konnten Spekulanten mit Kunstgeld wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und anderen Kryptowährungen davon ausgehen, dass Gewinne nach dem Verstreichen der Spekulationsfrist von 12 Monaten steuerfrei sind.
Finanzministerium: Keine Änderung
Das Finanzministerium wies eine kolportierte Änderung der Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen aber am Dienstagabend postwendend zurück. "Es handelt sich hier um eine fehlerhafte Interpretation des Begutachtungsentwurfes des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2017", hieß es aus dem Finanzministerium.
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