Bürokratie bremst direkte Demokratie
Gudrun Kugler und ihre Mitstreiter von der Initiative "Einer von uns" haben diese Woche gleich zwei große Auftritte in Brüssel: Vor dem EU-Parlament und der Kommission werden sie dafür argumentieren, dass EU-Mittel künftig nicht für Forschung mit embryonalen Stammzellen verwendet werden. Dass sie in Brüssel Gehör finden, haben sie einem jungen Instrument der direkten Demokratie zu verdanken: Der Europäischen Bürgerinitiative.
Seit April 2012 können EU-Bürger ihre Anliegen grenzüberschreitend einbringen. Voraussetzung: Es muss um einen Bereich gehen, für den die EU zuständig ist und in dem die Kommission Gesetze vorschlagen darf. Innerhalb eines Jahres sind eine Million Unterschriften zu sammeln (siehe unten).
Die ersten, die das schafften, waren die Initiatoren von "Right 2 Water", die sich gegen die Liberalisierung und mögliche Privatisierung der Wasserversorgung engagierten. 1,66 Millionen Unterschriften wurden von der Kommission als gültig anerkannt, 57.000 davon aus Österreich. Vor drei Wochen gab es die offizielle Antwort der Kommission: Man zeigte sich erfreut über die Initiative, lehne ein EU-Gesetz zur Verhinderung der Liberalisierung im Wasserbereich aber ab. Dies bleibe in der Hand jedes Mitgliedsstaates.
"Kinderkrankheiten"
Das Risiko, mit 1,7 Millionen Unterschriften im Gepäck nach Brüssel zu fahren und mit nicht viel mehr als einer wohlwollenden Antwort der Kommission wieder nach Hause, besteht auch bei der Initiative "Einer von uns", für die Gudrun Kugler in Österreich aktiv war. Aus ihrer Sicht zählt es zu den "Kinderkrankheiten" des Instruments, dass sich die europäischen Bürgerinitiativen an die Kommission richten, die Gesetze vorschlägt – und nicht an das Parlament oder den Rat, die das letzte Wort haben. "Übertragen auf Österreich würde das bedeuten, dass die Regierung entscheiden dürfte, ob ein Volksbegehren behandelt wird oder nicht", sagt Kugler im Gespräch mit dem KURIER. Sie kritisiert auch, dass der Demokratie mitunter die Bürokratie im Weg stehe: Während in manchen Ländern die Wohnadresse zum Unterzeichnen reicht, braucht man in Österreich Pass oder Personalausweis. Das hätte das Sammeln bei Veranstaltungen oder in der Fußgängerzone erheblich erschwert. Auch sei das Innenministerium wenig großzügig bei der Überprüfung der Unterschriften gewesen. Das Ergebnis: Während im EU-Durchschnitt neun von zehn Unterschriften als gültig durchgingen, waren es in Österreich nur 76 Prozent.
So funktioniert die EU-Bürgerinitiative
Seit 2012 können EU-Bürger ihre Anliegen direkt in den EU-Gesetzgebungsprozess einbringen – ähnlich einem Volksbegehren. Erforderlich sind eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Staaten – bei Mindestzahl in jedem dieser Länder –, die auch online erfolgen können. Dann muss sich die Kommission damit befassen.
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