Brenner Basistunnel könnten bis zu fünf Jahre Verzögerung drohen

Brenner Basistunnel könnten bis zu fünf Jahre Verzögerung drohen
Am Donnerstag tagt der Aufsichtsrat des Brenner Basistunnels, auf der Tagesordnung steht auch das Baulos H51 Pfons-Brenner.

Der schwere Krach zwischen der Brenner Basistunnel (BBT) SE und der Arbeitsgemeinschaft H51 Pfons-Brenner zieht weite Kreise. Wie der KURIER berichtete, droht die BBT SE der Arge um die Porr mit einer Vertragsauflösung wegen gravierender Differenzen über die technische Beschaffenheit des Tübbings, der Außenschale des Tunnels.

Heute, Donnerstag, soll der BBT-Vorstand dem Aufsichtsrat die Vertragsauflösung vorschlagen. Da es sich beim Baulos Pfons-Brenner um das 37 Kilometer lange Herzstück des Brenner Basistunnels mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 966 Millionen Euro handelt, würde eine neue Ausschreibung und Vergabe das Bahnprojekt laut Experten „locker drei bis fünf Jahre zurückwerfen“.

„In Zeiten der Wirtschaftskrise ist es unverständlich, ein bereits vergebenes Baulos mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro zu beenden und neu auszuschreiben“, teilte die Industriellenvereinigung Tirol mit. „Vielmehr sind alle Beteiligten aufgerufen, eine technisch und finanziell sinnvolle Lösung herbeizuführen, damit die Bauarbeiten möglichst rasch wieder voll aufgenommen werden.“

Laut Arge um den Baukonzern Porr soll die veranschlagte Tübbing-Stärke mit 40 cm als zu dünn geplant worden sein. Nach monatelangem Hin- und Her hat die BBT SE der Arge mit 5. Oktober ein Ultimatum für die Lösung des Problems gestellt.

Die Porr-Arge hat nun „eine kostenneutrale Lösung mit einem 40 cm dünnen Tübbing vorschlagen, der 850 bis 1.200 Kilopascal Lasten tragen kann“. Von der BBT SE soll die Arge aber noch keine Antwort erhalten haben.

Bisher wurden 160 Millionen des Gesamtauftragswerts (966 Millionen Euro) verbaut. Sämtliche logistischen Anlagen sind im Vollbetrieb, Querkaverne und Mittelstollen sind fertiggestellt. Beim Haupttunnel beträgt der Vortrieb mittlerweile drei Kilometer, beim Erkundungsstollen 4,7 Kilometer.

Brenner Basistunnel könnten bis zu fünf Jahre Verzögerung drohen

Rechtsanwalt Georg Krakow

Strafrechtliche Sicht

Sollte der Vertrag mit der Arge H51 Pfons-Brenner tatsächlich aufgelöst werden, würden nicht nur massive Verzögerungen entstehen, sondern auch Mehrkosten.

„Es entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden, wenn man diese Arge ungerechtfertigt kündigt und sie ausgezahlt werden muss“, sagt der renommierte Wiener Anwalt Georg Krakow zum KURIER. Wenn der Vertrag ungerechtfertigt bzw. unvertretbar aufgelöst wird, könnte das nicht nur zu einer zivilrechtlichen Haftung der Organe (Vorstände, Aufsichtsräte) führen. Laut Krakow müsste man diesen Vorgang auch in strafrechtlicher Hinsicht auf den Verdacht der Untreue prüfen.

Kommentare