Bis zu 600 Euro Entschädigung, wenn der Flug verspätet ist
Flugpassagiere könnten schon bald mehr Rechte gegenüber den Fluglinien haben – und vor allem mehr und klarere Entschädigungsansprüche. Das EU-Parlament hat am Mittwoch über ein entsprechendes Paket abgestimmt, mit dem die ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission in einigen Punkten im Sinne der Passagiere geändert werden sollen.
Die Ansprüche auf Entschädigung sollen folgendermaßen gestaffelt sein: Für alle Flüge innerhalb Europas bzw. bis 3500 Kilometer Flugstrecke werden schon bei einer Verspätung von mehr drei Stunden 300 Euro fällig – die Kommission wollte Entschädigungen erst ab fünf Stunden Verspätung. Ab 3500 Kilometern sollen nach Plan der Abgeordneten ab fünf Stunden Verspätung 400 Euro gezahlt werden; auf Langstreckenflügen ab 6000 Kilometern und sieben Stunden Verspätung soll man dann 600 Euro erhalten.
Rückflug in jedem Fall
Die "No-Show-Klausel", die oft für Ärger sorgt, soll abgeschafft werden: Wer seinen Hinflug verfallen lässt, soll trotzdem Anspruch auf den Rückflug haben – bisher haben die Fluglinien das Recht, ihn verfallen zu lassen.
Vereinfachen wollen die EU-Abgeordneten die Regeln für das Handgepäck: Im Flugpreis sollen künftig mindestens eine Tasche und ein Duty-Free-Einkauf inbegriffen sein. Damit soll die umstrittene Praxis mancher (vor allem Billig-)Airlines unterbunden werden, für zusätzliches Handgepäck Gebühren zu verrechnen.
Wie die Kommission will auch das Parlament engere Grenzen dafür definieren, was als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten ist, den die Fluglinie nicht kontrollieren kann und deswegen auch keine Entschädigung zahlen muss. Derzeit würden die Airlines zu großzügig damit umgehen, was nicht in ihrer Macht liege. Das Parlament setzt sich dafür ein, dass technische Probleme nur noch in Einzelfällen als "Ausrede" für die Fluglinien gelten sollen.
Die österreichischen EU-Abgeordneten begrüßten das am Mittwoch abgestimmte Paket quer durch die Parteien als Verbesserung für Flugpassagiere.
In Brüssel heißt es, die Verkehrsminister der Mitgliedsstaaten würden sich voraussichtlich im Juni mit den neuen Passagierrechten befassen. Damit sie in Kraft treten können, müssen sich die Ländervertreter mit der Kommission und dem Parlament noch in zahlreichen Detailfragen einig werden.
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