Betreiber der Disco "Club Couture" pleite

Betreiber der Disco "Club Couture" pleite
Gastro-Betrieb hat rund 1,56 Mio. Euro Schulden. Mittelpunkt sind offene Vergnügungssteuerforderungen der Stadt Wien.

Die steirische Firma GBV Gastro Betriebs- und Verwaltungs GmbH, die in Wien-Donaustadt die Großraumdiskothek "Club Couture" betreibt, hat am Donnerstag beim Landesgericht Leoben einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eingebracht. 43 Mitarbeiter sind von der Pleite laut AKV und KSV1870 betroffen. Der Betrieb soll aber fortgeführt werden.

Problem Vergnügungssteuer

"Der Betrieb der Großraumdiskothek löst Landesabgaben, nämlich die Vergnügungssteuer aus", weiß Franz Blantz, der Insolvenzexperte des AKV. "Diese Abgabe wird vom schuldnerischen Unternehmen als gesetzes- bzw. europarechtswidrig angesehen und diesbezüglich ist es bereits in der Vergangenheit zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Stadt Wien gekommen sein."

Laut Insolvenzantrag sollen die Eintreibung offener Vergnügungssteuer bzw. die Interventionen der Wiener Abgabenbehörden den Gastro-Betrieb in die Pleite geführt haben. Denn: Die GBV bzw. ihre Vertreter behaupten, dass die eingehobene Vergnügungssteuer gegen die EU-Verbrauchssteuerrichtlinie verstoße. Bereits in den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu diversen Vorfällen in Zusammenhang mit den Interventionen der zuständigen Magistratsabteilung gekommen sein, welche auch in Printmedien ihre Aufmerksamkeit gefunden haben sollen.

Hier lesen Sie alle Details:

Die Steuerprüfung

Laut Insolvenzantrag soll es 2011 zu einer Prüfung der Vergnügungssteuer für den Zeitraum Juli 2007 bis Ende August 2010 gekommen sein. Das Resultat: Der Disco-Betreiber hatte 746.000 Euro nachzuzahlen. Gegen diesen Bescheid 2007 wurde Berufung eingelegt. Doch mit dieser ist das Gastro-Unternehmen im Juni 2012 abgeblitzt. Auch gegen den Vergnügungssteuerbescheid 2010 wurde ein Rechtsmittel ergriffen. Parallel dazu hat das Unternehmen laut Aktenlage versucht, einen Steuer-Nachlass zu verhandeln, "da ihre wirtschaftliche Situation aufgrund der Steuerschuld und den damit verbundenen Exekutionen äußerst trist war".

Zwei Drittel der Steuerschuld erlassen

In der Folge wurden dann die Verhandlungen über einen außergerichtlichen Ausgleich (Einigung) und einen erheblichen Zahlungsnachlass intensiviert. Nach einer Verhandlung hat das Unternehmen im Sommer 2012 der Stadt Wien "formell einen außergerichtlichen Ausgleich angeboten". Laut Insolvenzantrag wurde "dieser außergerichtliche Ausgleich vom Magistrat der Stadt Wien am 10. Juni 2012 angenommen. Durch die Zahlung eines Abschlagsbetrages wurden rund zwei Drittel der Schulden, resultierend aus der Vergnügungssteuer, bis August 2010 nachgelassen."

Trinkgelder gepfändet

Indes soll die zuständige Wiener Magistratsabteilung ab Mai 2012 aber "eine erste Vollstreckungsorgie", sprich Pfändungen, in der Disco begonnen und den Geschäftsbetrieb "ernsthaft gestört haben", behauptet der Anwalt der Firma. "Es wurden Eintrittsgelder, Losungen der Gastronomie und der Garderobe und selbst Wechselgeld gepfändet", heißt es weiter. "Teilweise kam es bereits zu Pfändungen von Trinkgeldern des Personals."

Strafanzeige erstattet

Gegen den früheren Geschäftsführer der GBV wurde ein Verfahren wegen Abgabenhinterziehung eingeleitet, die Staatsanwaltschaft soll das Verfahren aber eingestellt haben. Im März 2013 hat der Magistrat einen weiteren Vergnügungsteuerbescheid erlassen, diesmal für den Zeitraum Juli 2012 bis Oktober 2012. Höhe: 170.900 Euro. Dagegen wurde Berufung erhoben. Das Revisionsverfahren ist nach wie vor anhängig.

Im Dezember 2014/15 soll es wieder zu "Pfändungen unter Polizeischutz" gekommen sein. Dabei sollen 28 uniformierte Polizisten beteiligt gewesen sein. "Es wurde alles gepfändet", heißt es in den Insolvenzunterlagen. Den Kellnern des Lokals soll sogar ihr privates Geld abgenommen worden sein. Offenbar zahlt der Disco-Betreiber aber jetzt wöchentlich 6000 Euro Vergnügungssteuer an den Magistrat. "Die Vorgangsweise der Magistratsabteilung hat zur materiellen Insolvenz des Unternehmens geführt", wird im Sanierungsplanantrag behauptet.

Die Schulden

Die Verbindlichkeiten werden mit 1,56 Millionen Euro beziffert, davon sollen 533.850 Euro auf offene Vergnügungssteuer entfallen. Dafür sollen zum Teil sogenannte Depotzahlungen geleistet worden sein. Rund 672.000 Euro Schulden hat die Firma bei ihren Lieferanten. Dazu kommen noch Bankverbindlichkeiten. Rund 128.000 Euro entfallen laut Antrag auf die Erste Bank, und es soll von einer Bank eine Bankgarantie zum Teil (273.000 Euro) gezogen worden sein. In diesem Fall soll es zu einer Rückzahlungsvereinbarung gekommen sein. Auch beim Vermieter soll der Betrieb mit 102.000 Euro in der Kreide stehen.

Das Vermögen

Die Aktiva werden mit 132.000 Euro beziffert, davon entfallen 50.000 Euro auf das Getränkelager, 30.000 Euro auf das Anlagevernögen, das aber an die Vermieterin verpfändet ist.

Kommentare