Benko gegen WKStA: Heftiger Streit um Zigtausende eMails

Final day of criminal trial against Rene Benko in Innsbruck
Der prominente U-Häftling hat einen Zugang zu seinem beschlagnahmten Mailverkehr und den Kalendereinträgen beantragt. Doch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft legt sich quer.

Der gestrauchelte Immobilienjongleur René Benko und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) matchen sich nicht nur im Verhandlungssaal. Im Hintergrund tobt ein Streit über Zigtausende eMails und die Outlook-Kalendereinträge des Signa-Gründers, welche die WKStA beschlagnahmt hat. 

Sie verweigert die Herausgabe, der U-Häftling sieht seine Verteidigungs- und Menschenrechte erheblich verletzt.

Beschwerde wegen Rechtsverletzung

Aber der Reihe nach. Mitte Juli 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien aufgrund einer Beschwerde von Benkos Verteidiger Norbert Wess entschieden, dass die WKStA sämtliche Telefon-Abhörprotokolle des Beschuldigten herausrücken muss, damit sich dieser die Protokolle anhören und gegen Vorwürfe verteidigen kann. Das OLG Wien stellte zu diesem „überdurchschnittlich komplexen Strafverfahren“ fest, dass eine Beschränkung der Zugänglichkeit der Abhörprotokolle auf Amtsräume der Soko Signa (Kripo) als „nicht gerechtfertigt angesehen“ wird, und stellte somit „die Waffengleichheit“ zwischen der WKStA und dem Beschuldigten wieder her. Benko wurden alle Telefonüberwachungsprotokolle übermittelt. 

Doch die nächste Beschwerde von René Benko wegen Rechtsverletzung liegt schon längst beim Straflandesgericht Wien. Im Zuge der Hausdurchsuchung in Benkos Villa in Innsbruck-Igls am 25. Juni 2024 sind Tausende eMails und die Online-Kalendereinträge über einen Zeitraum von vier Jahren sichergestellt worden.

Antrag auf Bewilligung eines Laptops

Der Signa-Gründer hat bei der WKStA einen Antrag auf Bewilligung eines Laptops gestellt, auf den alle eMails und der Outlook-Kalender überspielt werden sollen, damit er sich besser gegen Vorwürfe verteidigen kann. „Umso bemerkenswerter ist nun aber, dass auch unser Antrag auf Bewilligung eines Laptops samt Zurverfügungstellung sämtlicher seiner elektronischen Daten bis dato verwehrt wird“, klagt Verteidiger Norbert Wess. „Wir haben schon drei Mal angeboten, dass ich selber beim Mediamarkt für ihn einen nicht internetfähigen Laptop kaufe.“ Anhand der überspielten Daten könnte Benko dann auch Entlastendes suchen.

Anders sei „ein faires Verfahren nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gewährleistet“.

Kein Recht auf Herausgabe?

Indes behauptet die WKStA, dass ein Recht auf Zugang zu Daten sich ausschließlich auf den gesamten Inhalt der Akten beziehe. Der Beschuldigte könne in die der Kripo, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorliegenden Ergebnisse des Ermittlungs- und Hauptverfahrens Einsicht nehmen. „Ein subjektives Recht des Beschuldigten auf Herausgabe des sichergestellten Datenbestands, der derzeit noch von der Kriminalpolizei auf seine Relevanz hin geprüft wird, (...) besteht jedoch nicht“, argumentiert die WKStA in einer ablehnenden Stellungnahme.

Oder anders gesagt: Solange Benkos eMails und Kalendereinträge nicht von der WKStA zum Akt genommen wurden, hat der U-Häftling keinen Zugang dazu. Außerdem führt die WKStA an, dass Benko ein iPad leihweise zur Verfügung stehe, mit dem er elektronische Akten einsehen könne. Zumindest das, was die WKStA sozusagen freigibt.

Problem für die Verteidigung

„Wäre René Benko auf freiem Fuß, könnte er selbstverständlich auf die sichergestellten Akten zugreifen, weil die Geräte wieder ausgefolgt wurden“, sagt Wess. „Nirgends ist im Gesetz verboten, dass ein Beschuldigter über seinen eigenen Datenbestand verfügen darf.“ Nachsatz: „Es ist absurd, die WKStA sitzt auf einem Datenschatz und pickt sich heraus, was ihr genehm ist, und er kann sich nicht umfassend verteidigen.“

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