Nach Haftstrafe für Benko: WKStA bekämpft Freispruch vor dem OGH

Rene Benko bei seinem Prozess in Innsbruck.
Die Staatsanwaltschaft legt Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Benko-Freispruch ein. Es geht um eine 360.000-Euro-Mietvorauszahlung.

Das Urteil gegen den gestrauchelten Immobilienjongleur René Benko wird einer höchstgerichtlichen Überprüfung unterzogen. Nachdem sein Verteidiger Norbert Wess im KURIER-Gespräch angekündigt hat, dass er gegen den Schuldungspruch in Sachen Schenkung an die Benko-Mama Berufung und Nichtigkeitsbeschwerden am Montag einlegen wird, zieht nun auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach.

"Nach der Genehmigung der Oberbehörden werden wir den freisprechenden Teil des Urteils eine Nichtigkeitsbeschwerde anmelden", sagt Martin Ortner. Näheres wollte Ortner nicht sagen. Die Anmeldung werde fristgerecht erfolgen. Bis Montagmitternacht hat die WKStA Zeit dazu. 

Zur Erklärung: René Benko war am Mittwoch - neben der Verurteilung wegen der Schenkung - vom Vorwurf, dass er eine ungerechtfertigte Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro geleistet habe, vom Landesgericht Innsbruck freigesprochen worden.  

Indes ist Benko im Schenkungs-Fall zu zwei Jahren Haft wegen betrügerischer Krida veruteilt worden. Gegen die Strafhöhe legt die WKStA keine Berufung ein.

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