Eine verhängnisvolle Schenkung: Wie es zum Urteil gegen Benko kam

Austria's Signa founder Benko attends trial in Innsbruck
Der einstige Immobilienjongleur René Benko wurde wegen betrügerischer Krida zu 2 Jahren Haft verurteilt. Er wird wahrscheinlich berufen.

Am frühen Mittwochnachmittag war in den Gängen des Innsbrucker Landesgerichts eine unheimliche Spannung zu spüren. Etwa 70 Journalisten, Ermittler der „SOKO Signa“ und die Verteidiger des gescheiterten Immobilienunternehmers René Benko warteten auf das Urteil im ersten Strafprozess. Nach etwas mehr als einer Stunde wurden sie erlöst.

Das Gericht hat ein salomonisches Urteil gefällt. Benko war wegen betrügerischer Krida angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, im Zeichen seiner drohenden Pleite, Vermögen beiseitegeschafft und so Gläubiger geschädigt zu haben. 

24 Monate unbedingte Haft

Das Schöffengericht unter Vorsitz der Richterin Andrea Wegscheider hat den Signa-Gründer in Sachen einer Mietvorauszahlung freigesprochen, aber in Sachen einer Schenkung schuldig gesprochen. Das Urteil lautet: 24 Monate unbedingte Haft.

Weder der Verteidiger Norbert Wess noch die beiden Oberstaatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) haben eine Erklärung abgegeben. Sie haben jetzt drei Tage Zeit, gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen. 

Hervorzuheben ist, dass die Richterin das Verfahren trotz des großen Medienrummels sehr entspannt und umsichtig geführt hat.

FORTSETZUNG PROZESS GEGEN SIGNA-GRÜNDER RENE BENKO / WEGSCHEIDER

Richterin Andrea Wegscheider 

Warum hat das Gericht nun Benko in einem Fall freigesprochen, im anderen Fall aber nicht? Laut Gericht hat Benko Mietvorauszahlungen für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg in Höhe von 360.000 Euro geleistet.

„Herr Benko wollte dort wohnen, alles andere macht keinen Sinn“, so die Richterin. Er habe Professionisten mit der Renovierung beauftragt. Im Gegensatz zu den Vorwürfen der WKStA war die Villa trotz der Renovierungsarbeiten sehr wohl bewohnbar. Auch die Miete von 7.500 Euro im Monat „war nicht überhöht“.

Ohne Rechtsgrund

„Im Punkt Mietvertrag war er freizusprechen“, so die Richterin. Beim Punkt Zurück-Schenkung an die Mutter wurde Benko verurteilt. „Herr Benko hat von seiner Mutter ein Geschenk (1,5 Millionen Euro; Anm.) bekommen und hat ihr einen Teil (300.000 Euro) ohne Rechtsgrund zurücküberwiesen“, sagte Wegscheider in der Urteilsbegründung.

„Objektiv ist das Verbrechen der betrügerischen Krida erfüllt“, so die Richterin. Denn das Geld hätte er zur Tilgung seiner Schulden und somit zur Befriedigung seiner Gläubiger verwenden müssen. Außerdem habe Benko „versucht, dem Geld ein anderes Mascherl zu geben, um die Zahlung zu legitimieren“.

Generalpräventiv

Es wurde als „Rückführung eines Darlehens“ umdeklariert. Damit kam Benko beim Gericht nicht durch. Da für einen Normalbürger 300.000 Euro eine enorme Summe seien, so das Gericht, bedurfte es aus generalpräventiven Gründen einer Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Benkos Strafverteidiger Norbert Wess trat am frühen Mittwochnachmittag direkt nach der Urteilsverkündung im Foyer des Gerichtsgebäudes vor die Kameras. Er nehme die Entscheidung des Schöffensenats mit einem „lachendem und einem weinenden Auge“ zur Kenntnis, ließ er wissen.

FORTSETZUNG PROZESS GEGEN SIGNA-GRÜNDER RENE BENKO / URTEL / WESS

Norbert Wess trat nach dem Urteilsspruch vor die Presse

Wess freute sich einerseits, dass seine Argumente bei dem Vorwurf rund um eine Mietvorauszahlung durchgedrungen sind. Was den Schuldspruch zum zweiten Vorwurf betrifft, steht der Strafverteidiger – wenig überraschend – auf dem Standpunkt, „dass es rechtlich keine betrügerische Krida ist“.

"Nicht einverstanden"

„Ich bin so gesehen mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden“, erklärte Wess, auch wenn man die Entscheidung des Erstgerichts in einem Rechtsstaat akzeptieren müsse. Man werde sich aber „in der Tat überlegen, das noch einmal gerichtlich zu überprüfen“. 

FORTSETZUNG PROZESS GEGEN SIGNA-GRÜNDER RENE BENKO / WESS

Der renommierte Rechtsanwalt ortet „spannende Fragen, die man noch einmal an ein Obergericht herantragen kann“. Wess will sich nun mit seinem Mandanten über die weitere Vorgehensweise beraten und dessen Entscheidung nicht vorgreifen. 

Aber angesprochen auf eine mögliche Nichtigkeitsbeschwerde oder eine Berufung gegen die ausgesprochene Strafhöhe, meinte der Rechtsbeistand des Ex-Milliardärs: „Es ist eher wahrscheinlich, dass es passiert, als dass es nicht passiert.“

Gefragt wurde er auch danach, wie es seinem Mandanten geht, der sichtlich abgemagert und offenbar von neun Monaten U-Haft gezeichnet auf der Anklagebank saß: „Herr René Benko ist ein Kämpfer und findet sich mit jeder Situation zurecht. Dass er mit dem Urteil nicht einverstanden ist, ist klar.“

Für Wess steht aber eines bereits fest: „Die nächsten Verfahren kommen wie das Amen im Gebet. Und es wird weitere Vorwürfe geben.“

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