Nächster Benko-Prozess rollt an: Einsprüche gegen Anklage zurückgezogen

FORTSETZUNG PROZESS GEGEN SIGNA-GRÜNDER RENE BENKO
In diesem Fall wird René Benko und Nathalie Benko ebenfalls betrügerische Krida vorgeworfen. Dem Signa-Gründer und seiner Frau drohen im Falle einer Verurteilung ein bis 10 Jahre Haft.

Am Mittwoch wurde René Benko am Landesgericht Innsbruck - nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren Haft verurteilt. "Objektiv ist das Verbrechen der betrügerischen Krida erfüllt", erklärte Richterin Andrea Wegscheider in der Urteilsbegründung. 

Der Signa-Gründer habe von seiner Mutter ein Geschenk in Höhe von 1,5 Millionen Euro bekommen und dann 300.000 Euro "ohne einen Rechtsgrund wieder zurücküberwiesen. Alles, was danach kommt, ist irrelevant", so Wegscheider. Bezüglich eines zweiten Vorwurfs wurde Benko hingegen freigesprochen.

Eigentlich hätte bei dem zweitägigen Prozess in Innsbruck noch eine weitere Causa mitverhandelt werden sollen, in der nicht nur der Ex-Milliardär, sondern auch seine Ehefrau wegen betrügerischer Krida angeklagt sind. Doch die beiden hatten Einspruch gegen die Anklage eingelegt.

Wie Verteidiger Wess den Schritt argumentiert

Über diesen hätte das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck entscheiden müssen. "Beide haben heute ihre Einsprüche zurückgezogen", erklärte eine OLG-Sprecherin auf KURIER-Anfrage am Donnerstagvormittag. "Der Akt geht nun wieder retour ans Landesgericht." 

„Ich bestätige, dass der Einspruch gegen die Anklage zurückgezogen wurde, weil Herr Benko das Interesse hat, dass auch dieses zweite Verfahren zeitnah stattfindet", sagt Benkos Verteidiger Norbert Wess zum KURIER.

Damit ist die Anklage rechtskräftig und es steht dem nächsten Prozess gegen Benko nichts mehr im Wege. Welcher Richter oder welche Richterin mit dem Verfahren betraut wird, ist noch nicht klar. Es dürfte aber eher nicht noch einmal Andrea Wegscheider sein. 

Dem Vernehmen nach könnte der nächste Prozess gegen Benko noch im heurigen Jahr stattfinden. Der neue Richter muss sich jedenfalls zuerst mit dem Akt vertraut machen und unter anderem überlegen, welche Zeugen er vorladen möchte.

Bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung am Mittwochnachmittag hat Benkos Strafverteidiger Norbert Wess erklärt: „Die nächsten Verfahren kommen wie das Amen im Gebet. Und es wird weitere Vorwürfe geben.“ Ob gegen das erste Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, ließ er sich zunächst noch offen.

Darum geht es im nächsten Verfahren

Worum geht es in dem nächsten Verfahren? Benko soll Vermögenswerte beiseitegeschafft haben und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert haben.

Konkret dreht sich das Ganze um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Die Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen Benkos verborgen gewesen sein. 

Grenze von 300.000 Euro überschritten

Die Mitangeklagte - also Benkos Ehefrau - soll dabei geholfen haben. Der Tresor, um den es geht, befand sich bei Verwandten von ihr. Der inkriminierte Schaden für die Gläubiger beläuft sich auf 370.000 Euro. Damit ist die strafrechtliche Grenze von 300.000 Euro überschritten, ab der bei betrügerischer Krida ein erhöhter Strafrahmen gilt.

Damit drohen dem Signa-Gründer und seiner Frau im Falle einer Verurteilung ein bis 10 Jahre Haft. Am Mittwoch war Benko gerade noch unter dieser Marke vorbeigeschrammt, da er in einem zweiten Vorwurf bezüglich einer Mietvorauszahlung freigesprochen wurde.

Damit betrug der Strafrahmen "nur" 6 Monate bis zu fünf Jahren Haft

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