Benko schuldig gesprochen: 24 Monate unbedingte Haft

Zusammenfassung
- René Benko wurde am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Benko wurde teilweise freigesprochen, unter anderem bezüglich einer Mietvorauszahlung, aber für eine Schenkung an seine Mutter schuldig gesprochen.
- Die WKStA forderte eine Verurteilung, während Benkos Verteidigung und er selbst auf Freispruch plädierten.
Der gestrauchelte frühere Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer René Benko ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida von einem Schöffensenat zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Während er in der Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro freigesprochen wurde, wurde er hinsichtlich einer 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war davon ausgegangen, dass Benko mit der Mietvorauszahlung für die "renovierungsbedürftige, unbewohnbare" Villa hoch über Innsbruck seinen Gläubigern angesichts seiner bevorstehenden Insolvenz Geld vorenthalten wollte. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Andrea Wegscheider konnte jedoch anhand der Zeugenaussagen nicht feststellen, dass die Wohnung nicht bewohnbar gewesen wäre. Auch die bezahlte Miete in Höhe von 7.500 Euro monatlich wäre in Anbetracht der Innsbrucker Mietpreise "jedenfalls nicht überhöht" gewesen.
Im zweiten Teil der Anklage wurde Benko dagegen schuldig gesprochen. Benko hatte laut WKStA von seiner Mutter aus einem Darlehen der Laura Privatstiftung 1,5 Mio. Euro ausbezahlt bekommen. Wenig später habe er davon 300.000 Euro wieder zurücküberwiesen, darauf folgte erneut eine Zahlung der Mutter an ihren Sohn in Millionenhöhe. Für die Richterin zählte angesichts der Vorgänge rund um die Stiftungen und Benkos Insolvenz aber nur eines: "Benko hat von seiner Mutter ein Geschenk bekommen und hat es dann ohne einen Rechtsgrund wieder zurücküberwiesen. Alles was danach kommt, ist irrelevant."
U-Haft wird Benko angerechnet
Da es sich bei der Schadensumme nun um 300.000 Euro handelt, gilt ein niedrigerer Strafrahmen. Es sei nur "ein Cent zu wenig", um in die höhere Kategorie zu fallen, nannte sie einen erschwerenden Umstand. Bis 300.000 Euro liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis zu sechs Jahren, darüber jedoch bei einem bis zu zehn Jahre. Die bereits erlittene Haft Benkos - er sitzt immerhin seit 23. Jänner 2025 in Wien in Untersuchungshaft - werde ihm strafmildernd angerechnet.
Benko selbst hörte der Urteilsverkündung nach außen hin am Rand des Großen Schwurgerichtssaals sitzend gefasst zu, eine gewisse emotionale Mitgenommenheit ließ sich jedoch nicht verbergen. Sein Verteidiger Norbert Wess gab nach einer kurzen Unterredung mit seinem Mandanten an, vorerst keine Erklärung abgeben zu wollen. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Der KURIER berichtete live aus Innsbruck - der Ticker zur Nachlese:
Live: Der zweite Prozesstag gegen René Benko
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Kommentar: "Das war erst der Anfang"
Mit einem Frei- und einem Schuldspruch geht der Ex-Immobilienmogul aus seiner ersten Verhandlung. Wie finden wir das?
Den Kommentar von Innenpolitik-Redakteurin Raffaela Lindorfer lesen Sie hier:
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Verteidiger Norbert Wess gibt nach dem Urteil vor Journalisten ein Statement ab: Er betrachte den Schuldspruch mit einem lachenden und einem weinenden Auge - mit dem Urteil sei Wess nicht einverstanden. "Es ist zu akzeptieren, dass das Erstgericht es anders gesehen hat. René Benko ist ein Kämpfer und findet sich mit jeder Situation zurecht."
Zwei Fünftel unbedingt (Anm.: 2 Jahre von möglichen 10 Jahren Haft) "für jemanden, der unbescholten ist", erscheint Wess "hoch".
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Verteidiger Wess spricht jetzt mit Benko. Er gibt danach keine Erklärung ab, auch die WKStA nicht. Der Prozess ist damit zu Ende.
Benko verlässt nach der Urteilsverkündung den Saal:
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Das Urteil ist da!
Der große Schwurgerichtsaal füllt sich, Benko ist schuldig.
Er wird wegen betrügerischer Krida zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Von einem Teil der Anklage betreffend eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses auf der Innsbrucker Hungerburg an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa wurde der 48-Jährige hingegen freigesprochen. Der zweite Teil bezog sich auf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter. Hier wurde der Unternehmer schuldig gesprochen.
Die U-Haft wird Benko angerechnet.
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Warten auf Benko
Das Gericht ist bereits erschienen. Alles wartet auf René Benko. -
Urteilsverkündung steht kurz bevor
Es geht wieder los. Die Journalisten sind aufgerufen, wieder ihre Plätze im Saal einzunehmen. Der Lärmpegel sinkt sofort gegen Null.
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Was passiert gerade im Hintergrund? Richterin Andrea Wegscheider und zwei Schöffen - also Laien aus dem Volk - beraten. Sollten sie sich nicht einig sein über Schuld oder Unschuld, fällt eine Mehrheitsentscheidung - 2:1.
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Vor dem Eingang zum Schwurgerichtssaal ist die Spannung groß, berichtet KURIER-Redakteur Christian Willim. Journalisten diskutieren intensiv, wie wohl das Urteil ausfallen wird. Frühestens ab 13:45 Uhr ist mit einer Entscheidung zu rechnen.
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Während der Senat berät, gibt es nachfolgend die Chronologie des Signa-Untergangs zum Nachlesen.
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Noch einmal zur Erinnerung: Die Anklage besteht aus zwei Vorwürfen. Einerseits geht es um die Mietvorauszahlung für die Villa auf der Hungerburg in Höhe von 360.000 Euro. Andererseits geht es um eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro von Benko an seine Mutter.
Kann die Verteidigung den ersten Vorwurf entkräften, könnte das möglicherweise eine entscheidende Rolle bei einer möglichen Strafbemessung spielen. Im Falle von betrügerischer Krida gilt erst ab einem "300.000 Euro übersteigenden Schaden" der erhöhte Strafrahmen von 1 bis 10 Jahren Haft.
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Der Schöffensenat zieht sich zur Beratung zurück.
Gegen 13:45 Uhr soll das Urteil verkündet werden.
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Jetzt ist Benko am Wort: Er schließe sich den Ausführungen seines Verteidigers an, so der Tiroler.
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Wess sagt, er sei der unerfolgreichste Verteidiger Österreichs, weil er Benko bisher nicht aus der U-Haft gebracht habe. Es sei derzeit für Benko unmöglich, sich auf die Vorwürfe vorzubereiten - wegen der U-Haft. Die Ermittler hätten Benko bisher die Abhörprotokolle und die Mails nicht zur Verfügung gestellt. Bevor Benko Dinge ins Blaue sagen müsste, spreche er besser nicht, so Wess sinngemäß.
Wess bittet die Laienrichter, sich die letzten beiden Tage unaufgeregt anzuschauen. Dass er die Gläubiger benachteiligt hat, werden sie nicht sagen können. Wess weiter: "Ich beantrage einen Freispruch."
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Verteidiger Wess ist am Zug: Er bedankt sich für die Fairness des Gerichts und die sachliche Aufarbeitung. Er wirft der WKStA vor, Dinge falsch darzustellen. Zum Thema Villa Hungerburg habe laut Anwalt nur ein Zeuge sachlich ausgesagt: der Bautechniker, den die Verteidigung nominiert hat. Er gab zu Protokoll, die Villa sei bewohnbar gewesen.
Der WKStA falle ein Großteil der Argumente weg, so Wess - vor allem die entlastenden. Der Anklagevorwurf sei falsch und bleibe falsch. Auch zum Auftritt des Masseverwalters sagt Wess, dieser habe suboptimal agiert. Es gehe um die nicht erfolgte Aufkündigung des Mietvertrages. Man habe sich seitens des Masseverwalters juristisch nicht optimal verhalten. Das kann niemals zu einer strafrechtlichen Verurteilung Benkos führen.
Wess zum Thema Schenkung: Es habe mit der Mutter eine laufende Abstimmung gegeben, den Sohn finanziell zu unterstützen. Eine solche Hilfestellung der Mutter könne laut Benko doch keine betrügerische Krida sein, den Beweis müsse die Anklage bringen. Die WKStA hätte das beweisen müssen. Die Mutter habe ihm bedarfsorientiert finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Benko konnte darauf vertrauen.
"Ich bin zutiefst davon überzeugt", richtet Wess seinen Vortrag an die Schöffen, "dass Sie gar nicht anders entscheiden können, als Herrn Benko freizusprechen." Die Indizien würden nicht ausreichen, meint Wess sinngemäß. Die WKStA hätte auch alles Entlastende vorbringen müssen. Auch sagt Wess, mit der schriftlichen Stellungnahme sei laut Benko alles gesagt. Das sei sein gutes Recht.
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Benko sei schuldig zu sprechen, die WKStA beantragt eine angemessene Bestrafung.
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Nun zur Schenkung: Die Kontoauswertung belegt, dass Benko 300.000 Euro an seine Mutter zurücküberwiesen hat, den Gläubigern wurde dieses Geld entzogen, so die Oberstaatsanwältin.
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Das Haus musste renoviert werden, sagt die Oberstaatsanwältin. Dann hat Benko ohne Not vier Jahresmieten vorausgezahlt. Es passierte Benko nicht zufällig, sondern es war sein Ziel, der Familie die Villa zu verschaffen. Das Darlehen der Laura Privatstiftung, das er dafür erhalten hat, war nicht zweckgebunden. Laut Masseverwalter hat das Mietrecht keinen Wert für die Masse, weil Nathalie Benko in der Villa wohnt. Indes behauptet die Verteidigung, dass der Mietvertrag sehr wohl einen Wert hat, aber der Masseverwalter von Rene Benko den Betrag falsch beendet hat.
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Es beginnen die Schlussplädoyers der WKStA: Da Benko nicht ausgesagt hat, bleiben viel Fragen unbeantwortet. Der wesentliche Punkt in der Gegenäußerung ist, dass ihm ohne 360.000 Euro Vorauszahlung das erste Jahr Miete nicht erlassen worden wäre. Benko hat dort aber ein Jahr gar nicht gewohnt. Was war der Vorteil für ihn, fragt die Oberstaatsanwältin. Er hätte die Villa gar nicht benötigt, denn er wohnte in der Villa in Igls. Außerdem hat Benko die Vorauszahlung in den Vertrag reinschreiben lassen. Sie führt den Zeugen Pirolt an, der der Geschäftsführer der Vermieterin RB Immo war, den Mietvertrag habe ihm aber Benko übergeben.
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Die Mittagspause ist vorbei, es geht weiter.
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Für Benko ist der Vormittag gelaufen. Wie gut oder schlecht aus seiner Sicht, wird sich am Nachmittag weisen, wenn das Urteil fällt.
© KURIER/Christian WillimZweiter Verhandlungstag im Benko-Prozess
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Jetzt ist Pause, um 12.30 Uhr geht es weiter.
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Weiters werden jetzt von der Richterin alle Ordnungsnummern der Akten verlesen - das ist das normale Prozedere vor Gericht.
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Die Richterin liest nun eine Latte an Auszahlungen in Richtung Benko vor. Die Verteidigung will keine mündliche Verlesung von Akten.
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Jetzt werden Akten verlesen. Zum Beispiel Mails zwischen René Benko und seiner Schwester Verena. Dabei geht es um Nachrichten, die laut WKStA nachweisen sollen, dass René Benko de facto über das Vermögen der IngBe-Stiftung disponieren konnte.
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Jetzt kommt die letzte Zeugin in den Zeugenstand.
Zeugin Sandra K. sei weder in die Villa noch in den Abschluss des Mietvertrags involviert gewesen. Sie habe aber im Rahmen eines Reportings mit Controller Airich darüber gesprochen. Es seien ihr hohe Eingänge auf dem Konto der RB Immo aufgefallen und sie habe nachgefragt, was das sei. Airich habe gesagt, dass es dazu einen Mietvertrag gebe. "Für mich war dann die Sache erledigt."
Die Befragung ist aus, die Zeugin kann gehen.
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Es gab Rechnungen für Sanierungsmaßnahen am Haus. Benko sagte Airich angeblich, Benko wolle die Villa für seine Frau bzw. Familie anmieten, weil es rund um die Luxusvilla in Igls zu turbulent sei.
An den Zeugen werden weder von der WKStA noch von der Verteidigung Fragen gestellt. Er wird aus dem Zeugenstand entlassen.
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Als nächster Zeuge ist Arthur Airich, Controller der Signa, dran.
Gegen Airich sei heute eine Anzeige wegen falscher Zeugenaussage eingegangen, sagt die Richterin zu Beginn. Davon weiß Airich noch nichts. Die Vorwürfe sollen aber nicht das heutige Verfahren betreffen.
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Signa-Finanzvorstand Manuel Pirolt habe keine Wahrnehmung zu Schenkungen der Mutter Benkos an den Sohn. Die Anklage geht ja von einer "Zurückschenkung einer Schenkung" in Höhe von 300.000 Euro aus, die unberechtigt gewesen sei.
Die Villa sei kein 08/15-Objekt gewesen, wo es viele Interessenten gegeben habe, so Pirolt. Es habe aber einen Vormieter gegeben.
Der Vertrag sei nicht von Benko erstellt worden, sondern wahrscheinlich von einem externen Dienstleister gekommen.
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Pirolt führt weiter aus, dass es bei der Villa einen Hangrutsch gegeben habe. Er sei dafür operativ nicht zuständig gewesen, sondern andere Leute. Pirolt war einer der wichtigsten Manager im Signa-Reich und ist heute selbst in Konkurs. Ihm wird seine Aussage vor der WKStA vorgehalten, in der er meinte, bei der Villa hätte man in die Substanz der Immobilie investieren müssen. Die Richterin will nun wissen, wie sich der Mietszins zusammengesetzt habe.
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Pirolt bestätigt, dass er Geschäftsführer jener RB Immo war, die den Mietvertrag für die Villa auf der Hungerburg mit Benko abgeschlossen hat. Er habe den Mietvertrag auch unterschrieben.
Im Herbst 2023 sei Benko an Pirolt herangetreten, dass er die Villa mieten will. "Ich habe den Vertrag nicht gemacht", so Pirolt. Er habe ihn von Benko bekommen. Es gab in dem Vertrag Konditionen, mit denen er als Geschäftsführer einverstanden gewesen sei. Er könne sich nicht erinnern, ob es Änderungen gegeben habe. Er sei im Zuge des Vertragsabschlusses nicht in der Villa gewesen, es sei einige Jahre her, dass er dort war. Zum Zustand der Immobilie im Jahr 2023 könne er keine Angaben machen.
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Bis jetzt schreitet Prozesstag zwei zügig voran. An Tag eins hatte sich Benko, dem betrügerische Krida vorgeworfen wird, "nicht schuldig" bekannt. Zuvor hatten Anklage und Verteidigung ihre Argumente vorgetragen. Nach zwei Stunden war bereits alles wieder vorüber.
Nun stehen wir schon bei Zeugenbefragung Nummer vier.
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Der Zeuge Marcus Mühlberger konnte im Wesentlichen nicht viel zu dem Sachverhalt beitragen. Er sei mit der Erstellung des Mietvertrages für das Haus auf der Hungerburg nicht befasst gewesen.
Wess stellt keine einzige Frage an Mühlberger. Er wird aus dem Zeugenstand entlassen.
Jetzt kommt Signa-Finanzvorstand Manuel Pirolt als Zeuge.
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Warum geht es heute ständig um eine Villa auf der Hungerburg über den Dächern von Innsbruck? Benko wird von der WKStA vorgeworfen, Vermögen beiseite geschafft und so seine Gläubiger geschädigt zu haben. Der inkriminierte Schaden: Rund 667.000 Euro. Ein Teil davon betrifft besagte Villa bzw. eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG als Eigentümerin der Villa. Dies soll laut Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) „wirtschaftlich und sachlich unvertretbar“ gewesen sein. Benko habe selbst die „ungewöhnliche Idee“ gehabt, für ein „renovierungsbedürftiges und gar nicht bewohnbares Haus“ auf der Innsbrucker Hungerburg im Oktober und November 2023 eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für vier Jahre zu leisten, erklärte die Anklägerin am Dienstag. „Es stimmt die Aussage der WKStA nicht, dass die Villa nicht bewohnbar war“, konterte Wess. Und versucht heute, das zu beweisen.
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Marcus Mühlberger sagt, er habe sich um die Versicherungsschäden gekümmert. Er könne sich an einen Kostenvoranschlag und an die Hangsanierung erinnern. Es habe eine Kostenschätzung von 300.000 bis 350.000 Euro gegeben.
Er räumt ein, dass er wusste, dass Rene Benko bzw. die Familie Benko die Villa auf der Hungerburg mieten will, er habe Mietvertrag aber im Juli 2023 noch nicht gekannt.
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Richterin Andrea Wegscheider
© APA/AFP/KERSTIN JOENSSON -
"Was haben Sie mit der Immobilie Hungerburg zu tun gehabt?", fragt die Richterin in Richtung Mühlberger. "Eigentlich gar nichts", entgegnet Mühlberger.
Er ist in einigen Gesellschaften Geschäftsführer, bestätigt er. Er sei aber mit dem Sanierungsauftrag für die Villa befasst gewesen. Es sei mindestens einmal in der Villa gewesen, um den Wasserschaden zu besichtigen. Es habe mehrere Wasserschäden gegeben - einmal in der Küche und einmal in den unteren Geschoßen.
Es habe auch mehrere Hangrutsche gegeben, einer war 2023. Der Bautechniker soll dann Bodenmessungen durchgeführt haben.
"Für mich war das Haus bewohnbar", gibt Mühlberger zu Protokoll. Es habe keine Gespräche mit ihm über eine Sanierung der Villa gegeben.
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Jetzt kommt Marcus Mühlberger an die Reihe. Er ist Vorstand in der Signa-Holding und vielfacher Geschäftsführer von Signa-Gesellschaften.
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Ein Gerichtskiebitz der besonderen Art hat sich derweil vor der Sicherheitsschleuse des Gerichts eingefunden. Kommentar zum Prozess will dieser aber keinen abgeben, meldet Kollege Christian Willim.
© KURIER/Christian Willim -
Grabenweger habe von einem zweiten Verteidiger gestern ein Mail erhalten, worin Grabenweger de facto auf etwaige Konsequenzen vermeintlicher Falschaussagen gegen Benko hingewiesen wird.
Zur Einschätzung: Dieses Schreiben ist eigentlich per Einschreiben gekommen und wurde von Grabenweger noch gestern an die Verhandlungsrichterin geschickt. Es klingt nach einem Einschüchterungsversuch.
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Anwälte Thomas Pillichshammer (links) und Norbert Wess am zweiten Verhandlungstag.
© APA/BARBARA GINDLAnwälte Thomas Pillichshammer (links) und Norbert Wess am zweiten Verhandlungstag.
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Benko habe keinen Tag dort gewohnt, sagt Grabenweger - gemeint ist die Villa auf der Innsbrucker Hungerburg.
"Haben Sie das Mietverhältnis aufgekündigt?", fragt Wess. Der Zeuge verneint - er habe mit Zustimmung Benkos den Mietvertrag aufgelöst. Dabei handle es sich um einen rechtlichen Unterschied.
Grabenweger habe die Vermieterin die RB Immo auf Bereicherung geklagt. Für ihn war es eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Da Grabenweger den Mietvertrag nur aufgelöst hat, habe er das Mietrecht auf Nathalie Benko übertragen, sagt Wess. Denn Nathalie Benko habe auch einen Mietvertrag für die Villa.
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Grabenweger sei an die Vermieterin herangetreten und habe gesagt, dass das Mietrecht nicht mehr in Anspruch genommen werde. Er wollte die Mietvorauszahlung zurück, das habe aber die Vermieterin verweigert.
Es sei derzeit ein Verfahren am Landesgericht Innsbruck anhängig. "Letztendlich wird ein Gericht darüber entscheiden", so der Masseverwalter weiter. Er erwähnt auch, dass Benkos Frau einen Mietvertrag für die Villa mit der Vermieterin habe.
Dazu muss man wissen, dass die Vermieterin eine Gesellschaft ist, die der Laura Privatstiftung der Familie Benko zuzurechnen ist. Grabenweger sagt, er habe keine Zweifel, dass sein Rückforderungsanspruch begründet ist.
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Der Staatsanwalt fragt Grabenweger nun, wie er auf die Mietvorauszahlung gestoßen sei. Er habe das Bawag-Konto Benkos geprüft und fand daraufhin diese Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro.
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Rund 900.000 Euro sollen auf dem Massekonto liegen, weitere 400.000 Euro auf einem Sonderkonto. Grabenweger hat im Verfahren 65 Millionen Euro anerkannt, insgesamt 2,7 Milliarden Euro Forderungen wurden angemeldet.
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Ein Steuerberater hat im Auftrag von Grabenweger den tatsächlichen Zeitpunkt von Benkos Insolvenz festgestellt.
Diese Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers Benko laufe noch, so der Masseverwalter. Die Verwertung der Vermögensgegenstände sei aber schon abgeschlossen. Er habe aber noch andere Dinge wie Zahlungsflüsse zu prüfen.
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Er habe die Villa selbst besichtigt in Anwesenheit von Frau Benko, gibt Grabenweger zu Protokoll.
Das Haus war neu renoviert, die Inneneinrichtung war neu, aber nicht bewohnt. Es sei aufgefallen, dass der steile Hang vor dem Haus mit einer Folie verdeckt war.
Er hatte den Eindruck, dass das Haus bewohnbar war, so Grabenweger weiter.
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Jetzt kommt der Masseverwalter Andreas Grabenweger als Zeuge. Er gilt als wichtiger Zeuge, er könnte Benko belasten.
© APA/BARBARA GINDLKURIER-Redakteur Christian Willim im Gespräch mit Andreas Grabenweger.
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Frage von Wess: Ist die Hangsanierung durchgeführt worden? Der Zeuge verneint. Das Haus habe jedenfalls bewohnt werden können. Es habe aber einen weiteren Wasserschaden gegeben, der großflächig war.
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Die Hangsanierung soll mit 305.000 Euro bepreist gewesen sein, die Sanierung dauerte mehrere Wochen.
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Der Bautechniker führt aus, er sei für Benko auch schon bei anderen Immobilien tätig gewesen, so in der Luxusvilla in Innsbruck-Igls. Er war sogar angestellt, so der Zeuge.
Dem Tiroler war vorgeworfen worden, Vermögenswerte im Ausmaß von rund 660.000 Euro dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen zu haben, indem er sie in Gesellschaften und Privatstiftungen sowie zu seiner Mutter "beiseiteschaffte" bzw. verschob.
"An Zynismus nicht zu überbieten"
Die Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte im Prozess für eine "tat- und schuldangemessene Bestrafung" bzw. einen Schuldspruch plädiert. Verteidiger Norbert Wess hingegen für einen Freispruch. Benko selbst plädierte ebenfalls auf "unschuldig". Darüber hinaus wollte er keine Fragen beantworten, sondern verwies auf eine vergangene Woche mit seinen Verteidigern bei Gericht eingebrachte Gegenäußerung. Dort habe man "alles akribisch und im Detail ausgearbeitet". Auch wenn er keine weiteren Fragen beantworten wollte, merkte er jedoch an, dass für ihn die Ausführungen der WKStA "an Zynismus nicht zu überbieten" seien.
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