Bedenkliche Konzentration im Pharmahandel
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Pharmahandel in Österreich unter die Lupe genommen und kommt zum Schluss, dass die Arzneimittelversorgung unter der steigenden Marktkonzentration leiden könnte. In den vergangenen 30 Jahren sei die Anzahl der Unternehmen durch Übernahmen von 110 auf ungefähr 30 gesunken, wie es in dem am Montag veröffentlichten Bericht heißt.
Bedenklich aus Wettbewerbssicht sei auch, dass sich Pharmagroßhändler vermehrt an Apotheken beteiligen und so Einfluss auf Preise und Absatz haben. Aufgrund der hohen Logistikosten würden die öffentlichen Apotheken durchschnittlich 50 bis 90 Prozent des Gesamtbedarfes von einem einzigen Arzneimittelgroßhändler beziehen.
"Die Marktkonzentration im Pharmabereich ist mit Sorge zu sehen, da diese Wissenskonzentration zu höheren Preisen und Angebotsverknappung von Arzneimitteln führen kann", so BWB-Chef Theodor Thanner. Die Beteiligungen an öffentlichen Apotheken haben laut den Wettbewerbshütern seit 2013 kontinuierlich zugenommen.
Das Risiko, dass ein Medikament nicht verfügbar ist, ist laut BWB in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Aktuell sind im Register für Vertriebseinschränkungen des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen rund 300 Arzneimittel als nicht oder nur eingeschränkt verfügbar, unter anderem Medikamente gegen Herz- und Gefäßerkrankungen.
Große Preisunterschiede in Europa
Die Preisgestaltung bei Medikamenten ist aufgrund nationaler Regelungen in Europa stark unterschiedlich. Dabei können die Preisunterschiede zwischen den Ländern bis zu 300 Prozent betragen. Dadurch haben Arzneimittelgroßhändler nach Ansicht der Wettbewerbshüter einen erhöhten Anreiz, Parallelhandel zu betreiben und Produkte in Ländern mit höheren Arzneimittelpreisen vermehrt zu vertreiben. Dies könne dazu führen, dass in Ländern mit niedrigeren Preisen, wie in Österreich, Medikamente nicht ausreichend zu Verfügung stehen, so die BWB.
Die BWB hat mehrere Empfehlungen erarbeitet, die für ein wettbewerbsfreundlicheres Umfeld sorgen sollen und einer Arzneimittelknappheit entgegenwirken sollen. Dazu gehören neben einer Vereinheitlichung der Parallelexportregelungen eine Ausweitung des Bezugs auf mehrere Zulieferer, eine Evaluierung der gesetzlichen Preisaufschläge für Großhandel und Apotheken, mehr Transparenz seitens der Medikamentenhersteller bei den länderspezifischen Kontingenten sowie eine Beschränkung der höchst zulässigen Eigentumsanteile des Arzneimittelgroßhandels an öffentlichen Apotheken.
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