Bawag blitzt mit Klage gegen Dobusch ab

Die Bawag wirft Dobusch vor, sie bei Abschluss der Zinswette "arglistig getäuscht" zu haben.
Die Bank zieht nach der Klage rund um die Swap-Affäre nun vor den OGH.

Österreichs Bürgermeister können vorerst aufatmen. Die Bawag ist mit ihrer zwei Millionen Euro schweren Schadenersatzklage gegen der früheren Linzer Bürgermeister Franz Dobusch rund um die Swap-Affäre abgeblitzt. Das Oberlandesgericht Linz hat die Klage als unzulässig abgewiesen. Obwohl die Bawag von der Stadt Linz bereits in einem Zivilprozess 520 Millionen Euro aus dem verlustreichen Spekulationsgeschäft Swap 4175 einfordert, wollte sie auch den Ex-Stadtchef persönlich haftbar machen. Die Bawag wirft Dobusch vor, er hätte sie bei Abschluss der Zinswette "arglistig getäuscht".

So soll er Zweifel an der Rechtswirksamkeit des Spekulationsgeschäfts der Bank nicht mitgeteilt haben. Die Bank unterstellt ihm dabei eine Doppelstrategie: Hätte die Wette Gewinn abgeworfen, hätte die Stadt eine etwaige Rechtsunwirksamkeit in Kauf genommen. Bei Verlusten war von Anfang an geplant, das Geschäft für ungültig zu erklären. Dobusch weist die Vorwürfe zurück. Er will von der Existenz der Wette erst 2010, drei Jahre nach Abschluss durch die Finanzabteilung, erfahren haben.

Die Oberrichter kommen nun zum Schluss: Sollte Dobusch Verfehlungen begangen haben, hätte er seine "hoheitliche Pflicht" als Bürgermeister verletzt. Ein etwaiger Schaden könne nur im Zuge einer Amtshaftungsklage gegen die Stadt eingefordert werden, eine persönliche Haftung des Bürgermeisters schließt das Gesetz aus.

Die Bawag gibt sich nicht geschlagen. Sie wird den Fall vor den Obersten Gerichtshof bringen.

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