Bauern stärker besteuert

Bauern stärker besteuert
Neue steuerliche Rahmenbedingungen für Bauern gelten ab 2014. Der Gewinn wird künftig mit 42 statt mit 39 Prozent besteuert.

Die Einheitswerte für die Landwirtschaft werden reformiert. Die Einigung von SPÖ und ÖVP auf Klub-Ebene passierte am Dienstag den Ministerrat.

Die Grenze für die – steuerlich günstige – Vollpauschalierung der Einkommenssteuer soll ab 1. Jänner 2014 von 100.000 Euro auf 75.000 Euro Einheitswert gesenkt werden. Die doppelte Buchhaltung (Gewinnermittlung) soll dann bereits ab 130.000 Euro und nicht wie bisher ab 150.000 Euro Pflicht sein. Landwirtschaftskammer-Chef Gerhard Wldodkowski ist zufrieden und sieht die Erneuerung als "dringend notwendig" an.

"Das ist ein Fortschritt", freut sich Steuerrechtler Werner Doralt. "Aber die Pauschalierungsgrenze gehört noch viel tiefer gesetzt." Ende 2010 hatte der damalige Landwirtschaftsminister Josef Pröll die steuerliche Pauschalierungsgrenze von 65.000 auf 100.000 Euro Einheitswert angehoben. "Viele Großbetriebe fallen wieder unter die steuerliche Begünstigung, dabei ist sie für Klein- und Bergbauern gedacht," erläutert Doralt.

Ins selbe Horn stößt Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm. "Die Einigung ist ein erster Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Aber auch bei diesem Kompromiss bleiben beachtliche in der Landwirtschaft erzielte Gewinne weiter steuerfrei." Wirken könnten die neuen Pauschalierungsgrenzen nur dann, wenn steuerlich motivierte Betriebsteilungen unterbunden würden.

Derzeit wird bei Betrieben mit einem Einheitswert von maximal 100.000 Euro eine Pauschale von 39 Prozent des Einheitswertes als zu versteuerndes Einkommen gewertet. Künftig beträgt die Höchstgrenze für die Pauschalierung 75.000 Euro – vom Gewinn werden 42 Prozent besteuert. Künftig werden EU-Förderungen mit einberechnet. Die Abgaben der Bauern dürften insgesamt um bis zu zehn Prozent steigen. Das Gesetz muss den Budgetausschuss passieren und dann im Nationalrat beschlossen werden.

Wert

Eine Reform der Einheitswerte war notwendig, da sie zuletzt 1988 festgesetzt wurden. 2014 soll die nächste Hauptfeststellung sein. Der Einheitswert stellt den wirtschaftlichen Wert eines Grundstücks dar, bewertet wird der Bodenertrag, der von der Qualität des Bodens abhängt. Einheitswerte werden für viele Abgaben herangezogen, die Grundsteuer, die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.

Kritik, dass die Werte nicht den Erträgen entsprechen, ist immer wieder laut geworden. Die 173.000 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zahlten 2010 laut Grünem Bericht rund 45 Mio. Euro Einkommenssteuer. Ein österreichischer Bauer zahlte im Durchschnitt 260 Euro Einkommenssteuer. Davon können Arbeitnehmer nur träumen.

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