Bank-Wechsel wird simpler und schneller

Plan der Kommission: Unabhängige Internet-Seite soll Gebühren für Kunden vergleichbar machen.

Die EU-Kommission will das Bankenwesen konsumentenfreundlicher gestalten – und hat sich deswegen unter anderem zum Ziel gesetzt, Bankkunden einen Weg durch den Wildwuchs im Gebühren-Dschungel zu bahnen. „Mitunter hat man den Eindruck, es braucht ein eigenes Doktor-Studium, um alle Gebühren zu überblicken, die es bei einem Bankkonto gibt“, sagt ein Sprecher der Behörde.

Eine am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Richtlinie soll – so sie von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten zum Gesetz gemacht wird – mehr Überblick und Vergleichbarkeit bringen.

Jeder Bankkunde soll künftig automatisch eine Aufstellung über die Gebühren bekommen, die er im vergangenen Jahr an seine Bank gezahlt hat – inklusive einem standardisierten Glossar als „Übersetzungshilfe“.

Gebühren-Vergleich

In jedem EU-Staat soll es zudem auf mindestens einer unabhängigen Website einen Überblick über die Gebühren für die 20 am häufigsten genutzten Dienste geben. So sollen Bankkunden abschätzen können, ob sich ein Wechsel zur Konkurrenz für sie lohnt. Die gesteigerte Transparenz, so hofft die Kommission, soll mittelfristig auch zu simpleren und für die Kunden billigeren Gebühren-Modellen führen.

Wechsel in 15 Tagen

Der Konsument soll für einen Kontowechsel künftig nur mehr den Auftrag erteilen müssen – den Rest sollen nach Brüsseler Plan die Banken erledigen. Der Wechsel soll im Inland 15 und zwischen EU-Staaten maximal 30 Tage dauern dürfen. Die 15-Tages-Frist gibt es jetzt schon. Allerdings, beklagt die Kommission, als Selbstverpflichtung der Banken – nicht als Gesetz. Dies führe dazu, dass die Wechsel in der Praxis meist deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen – bis zu 35 Tage im Inland. Für Schäden aufgrund von Problemen oder Verzögerungen beim Wechsel sollen die Banken haften, nicht die Kunden. Österreich ist hier vorbildlich: 87 Prozent der Wechsel klappen ohne Probleme (EU-Schnitt: 19 Prozent).

Recht auf ein Konto

Mit der Richtlinie will die Kommission auch das Grundrecht auf ein „Basiskonto“ (Bankomatkarte, niedrige oder keine Gebühren, kein Überziehungsrahmen) festschreiben. 58 Millionen EU-Bürger über 15 Jahren haben kein Konto; 25 Millionen davon hätten gerne eines, 2,5 Millionen sind von Banken abgelehnt worden. „Ohne Konto kann man heute gar nicht mehr an der Gesellschaft teilhaben“, sagt Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier. In jedem Land soll mindestens eine Bank die „Basiskonten“ anbieten. Der Zugang dazu soll weder vom Einkommen noch von der Staatsbürgerschaft bzw. Ansässigkeit abhängig sein.

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