Bank von England für Übergangsphase nach Brexit
Die Bank von England (BoE) plädiert beim Brexit für Übergangsfristen, um der Finanzbranche einen reibungslosen Start in die Zeit nach dem EU-Ausstieg zu ermöglichen. Vizechef Sam Woods nannte dies wünschenswert.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Antwortbrief auf eine Anfrage aus dem Finanzministerium nannte der Leiter der bei der BoE angesiedelten Finanzaufsicht PRA keine Details. Allerdings verwies er auf eine Flut von Rückmeldungen von Banken und Versicherern, die sich zu möglichen Risiken eines sogenannten harten Brexit äußerten - also eines Bruchs mit der EU, der ohne Handelsabkommen oder Übergangsphase vollzogen würde.
"Erhebliche Probleme"
In mehr als 400 Antworten sei deutlich geworden, dass ein harter Brexit viele Institute vor "erhebliche Probleme" stellen würde. Dies gelte insbesondere für Dienstleistungen rund um bestehende Verträge und Einschränkungen beim Datentransfer. Laut Woods will die Notenbank nach Sichtung der Rückmeldungen bis zum Herbst detailliert Stellung nehmen.
Engpässe durch Personalknappheit
Importgüter verteuert
Damit dürfte die Kaufkraft kaum zulegen, da die Preise zuletzt um 2,6 Prozent anzogen. Das Pfund hat als Folge des Brexit-Votums stark abgewertet, was Importgüter verteuert und damit die Inflation anheizt.
Großbritannien will 2019 der EU endgültig "Goodbye" sagen. Das Land soll aus dem Binnenmarkt und der Zollunion austreten und strebt ein Freihandelsabkommen mit der EU an.
Der oberste Richter in Großbritannien hat vor Grauzonen bei der Auslegung europäischen Rechts nach dem EU-Austritt gewarnt. Der Staat müsse klar sagen, wie die Urteilssprüche des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach dem Brexit zu deuten seien, sagte David Neuberger der BBC in einem am Dienstag ausgestrahlten Interview.
Das Oberste Gericht werde sich daran halten, was das Parlament in dieser Frage vorgebe. "Doch wenn es sich nicht klar äußern sollte, wie die Richter mit Entscheidungen des EuGH umgehen sollen, müssen sie eben nach bestem Wissen und Gewissen handeln." Laut Regierung in London soll der EuGH nach dem für 2019 vorgesehenen EU-Austritt Großbritanniens für das Land nicht mehr zuständig sein.
Die Frage der Zuständigkeit des EuGH nach dem Brexit ist einer der Streitpunkte in den holprig angelaufenen Scheidungsgesprächen zwischen Großbritannien und der EU. Brüssel ist strikt dagegen, dass der EuGH beispielsweise in Streitfragen über die Rechte von EU-Bürgern nach dem britischen Austritt außen vor bleiben soll. Der Status von Millionen Briten und EU-Bürgern im jeweils anderen Gebiet ab April 2019 ist bisher noch ungeklärt.
Die Wirtschaftsbereiche, die traditionell stärker auf Personal aus anderen EU-Staaten zurückgriffen, seien besonders betroffen. Die mit dem geplanten EU-Austritt verbundene Unsicherheit wirke sich insbesondere auf die internationale Finanzmetropole London aus: Dort wachse der Personalbestand nicht so kräftig wie im übrigen Land, so REC-Chef Kevin Green: "Finanzdienstleister, das Rückgrat des Londoner Arbeitsmarkts, stellen nicht mehr so stark ein wie bisher üblich. Die Unsicherheit wegen des Brexit lässt sie zögern."
Premierministerin Theresa May hat jüngst klargestellt, dass der in der EU garantierte freie Personenverkehr mit dem britischen Austritt auf der Insel nicht mehr gilt. Großbritannien will 2019 der EU endgültig "Goodbye" sagen. Das Land soll aus dem Binnenmarkt und der Zollunion austreten und strebt ein Freihandelsabkommen mit der EU an.
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