Autobranche beharrt weiter auf NoVA-Rückerstattung bei Exporten
Die Automobilimporteure, der Fahrzeughandel und der Verband der Leasinggesellschaften steigen gegen eine Gesetzesänderung auf die Barrikaden. Denn die Bundesregierung plant im Zuge des Betrugsbekämpfungsgesetzes die ersatzlose Streichung der Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Export von Fahrzeugen. Bisher wurde die NoVA-Rückerstattung vom Zeitwert berechnet.
„Erstens geht es um Fahrzeuge, hauptsächlich Leasingrückläufer, die europaweit vermarktet werden und die dann zu teuer sind für jene Länder, die keine NoVA haben“, sagt Günther Kerle, Sprecher der Automobilimporteure, zum KURIER. „Zweitens würden mit dieser Regelung die ausländischen Leasinggesellschaften bevorzugt. Eine österreichische Leasingfirma muss die gesamte NoVA abführen, egal ob das Auto zwei, drei oder vier Jahre in Österreich läuft. Die ausländische Leasingfirma braucht nur einen Nova-Anteil für den Gebrauch des Fahrzeuges in Österreich zahlen.“ Nachsatz: „Die Finanzierung eines Fahrzeugs über eine ausländische Leasingfirma ist dann günstiger als bei einer österreichischen Leasingfirma.“
Ein Beispiel: Ein Neuwagen kostete 40.000 Euro und darauf entfällt 5.000 Euro Nova. Nach drei Jahren kostet der Gebrauchtwagen, den man verkauft, 30.000 Euro und die anteilige Nova, 4.000 Euro, kann zurückgeholt werden.
Konkurrenzfähig bleiben
„Dann kostet das Gebrauchtfahrzeug nur 26.000 Euro, und damit bin ich in Europa konkurrenzfähig“, sagt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremiums des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer, zum KURIER. „Wenn ich den Wagen aber um 30.000 Euro habe, weil ich die NoVA nicht zurückbekomme, dann kann ich den Wagen nicht ins Ausland verkaufen.“
Derzeit wird der Großteil der Gebrauchtfahrzeuge und Leasingrückläufer in EU-Länder exportiert. „Die Automobilimporteure machen Tageszulassungen, und die werden oft in den europäischen Raum verkauft“, bestätigt Edelsbrunner. „Es gibt aber auch Händler, die sich auf den Autoexport spezialisiert haben, die Mietautos an- und verkaufen.“ Vor allem aber in grenznahen Regionen werden oft Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft, deren Preise künftig nicht mehr wettbewerbsfähig sind.
Deutlich geringere Restwerte
Dazu kommt noch der Eintausch von Gebrauchtwagen beim Kauf eines Neuwagens. „Wenn ein Kunde künftig einen Gebrauchtwagen eintauscht, muss ich ihm die anteilige NoVA abziehen, weil ich sonst das Auto nicht ins Ausland verkaufen kann“, sagt Edelsbrunner. „Damit ist auch der Endkunde geschädigt.“ Am Ende werden daher die Preise für Gebrauchtwagen sinken.
„Wenn ich die Fahrzeuge nicht mehr ins Ausland verkaufen kann und diese in Österreich abgesetzt werden müssen, wird es ein Überangebot an Gebrauchtwagen geben, das den Preis drückt“, warnt Günther Kerle. Im Gegenzug werden dafür aber die Raten für Leasingautos teurer, weil die Leasingfirmen die Verträge mit deutlich geringeren Restwerten kalkulieren müssen.
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