Bittere Pleite eines ambitionierten Alpen-Gasthofes
Rehragout mit Spätzle (Symbolfoto)
„Taucht ein in die Welt der regionalen, bodenständigen Küche mit einem Hauch von Kreativität und Innovation. Bei uns wird Gastfreundschaft großgeschrieben, und das spiegelt sich nicht nur in unserer Atmosphäre wider, sondern auch auf euren Tellern“, heißt es auf der Homepage. „Gastgeber Familie Singer-Schuster und das Walserkreuz-Team freuen sich darauf, euch in gemütlich-lockerer Atmosphäre zu begrüßen. Unser Ziel ist es, euch nicht nur die Klassiker der österreichischen Küche zu servieren, sondern auch neue Kreationen der vegetarischen und veganen Küche anzubieten. Ja, vegan können wir auch – und das mit Begeisterung! Wir lieben es, kreativ zu sein und Altbewährtes neu zu interpretieren. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Verwendung frischer und hochwertiger Produkte, die größtenteils von unseren regionalen Partnern stammen. Denn Qualität schmeckt man – in jedem einzelnen Bissen.“
Die Rede ist von der „Gasthof Kreuz“ Schuster GmbH mit Sitz am Gerbeweg 1 in Hirschegg im Kleinwalsertal. Über ihr Vermögen wurde ein Konkursverfahren am Landesgericht Feldkirch eröffnet. Fünf Mitarbeiter sind laut KSV1870 vom Konkurs betroffen. Die Höhe der Verbindlichkeiten beträgt rund 150.000 Euro.
„Derzeit sind wir in Betriebsferien um für die kommende Wintersaison neue Kraft zu tanken. Wir kochen wieder für euch ab dem 18.12.2025. Tischreservierungen für die Wintersaison sind natürlich online bereits jetzt möglich“; heißt es auf der Homepage.
Die Insolvenzursachen
„Die Schuldnerin betreibt ein Restaurant sowie eine gewerbliche Zimmervermietung an Gäste an zwei Standorten. Die Schuldnerin habe bereits in der Vergangenheit mehrfach durch zusätzliche finanzielle Mittel der Gesellschafter unterstützt werden müssen“, so der KSV1870. „Zuletzt hätten Umbaumaßnahmen zu Verschiebungen und Verzögerungen geführt. Die Schuldnerin verfüge über keine finanziellen Mittel mehr und sei auch nicht in der Lage, sich zeitnah ausreichend Mittel zu organisieren. Die Gesellschafter der Schuldnerin hätten ihre eigenen finanziellen Mittel ebenfalls bereits zur Gänze ausgeschöpft und eingebracht.“
Keine Zukunft
Eine Unternehmenssanierung werde von Schuldnerin nicht angestrebt. Die Schuldnerin stimmt einer insolvenzgerichtlichen Schließung ihres Unternehmens zu.
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