Autobahn: Diese 21 Asfinag-Rastplätze bekommen zuerst E-Ladestationen
Österreichs Autobahnen sollen bis 2030 flächendeckend mit E-Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Die Asfinag hat dazu im Vorjahr die erste Ausschreibung gestartet. Ein Ergebnis wird erst Ende 2026 erwartet. Gesucht wird ein Konzessionär, der auf 21 Rastplätzen E-Ladestationen plant, errichtet und betreibt.
„In der abgeschlossenen ersten Stufe des Vergabeverfahrens wurden EU-weit potenzielle Anbieter gesucht. Aus der großen Anzahl an in- und ausländischen Bewerbern hat die Asfinag die fünf bestgeeigneten Interessenten anhand von technischen Kriterien ausgewählt“, so die Asfinag am Mittwoch. Der Betrieb soll 2027 aufgenommen werden. Insgesamt sollen bis 2030 alle 60 Asfinag-Rastplätze über Ladeangebote für Pkw und Lkw verfügen.
Ziel sind bis 2030 rund 1.500 Ladepunkte für Pkw und bis 2035 1.300 Ladepunkte für Lkw. Dafür nimmt die Asfinag mehr als 200 Millionen Euro in die Hand. Bisher sind nur die Rastplätze Roggendorf auf der Westautobahn (A1) und Hausruck auf der Innkreisautobahn (A8) mit E-Ladestationen ausgestattet. Außerdem gibt es E-Ladestationen auf 44 verpachteten Tankstellen-Raststationen.
Die aktuelle Liste der künftigen Rastplätze mit E-Ladestationen
Strukturelles Problem
Doch hinter der ambitionierten Ausbauagenda verbirgt sich ein strukturelles Problem, das den Hochlauf der Elektromobilität auf Autobahnen kompliziert macht: der vertraglich verankerte Gebietsschutz für die Tankstellenpächter.
Auf den Autobahn-Raststationen gelten die Pachtverträge der Asfinag mit Mineralölkonzernen wie OMV, Eni, BP oder Shell. Diese sichern den Betreibern einen Gebietsschutz von teils 10 bis 30 Kilometern in einer Fahrtrichtung, innerhalb dessen keine konkurrierende Tankstelle errichtet werden darf. „Der Gebietsschutz ist eine Hürde, die überwunden werden muss“, sagt Asfinag-Sprecherin Petra Mödlhammer zum KURIER. Strittig sei, ob dieser Schutz auch für E-Ladestationen auf Asfinag-Rastplätzen gilt.
„Das ist eine Rechtsauslegungssache“, sagt Mödlhammer. Während die Tankstellenpächter davon ausgehen, dass Tanken und Laden gleich geregelt sind, meint man bei der Asfinag, dass es sich beim Laden um ein neues Geschäftsfeld handelt. Grundsätzlich verfolgt die Asfinag das Ziel, am Ende Rechtssicherheit zu erzielen.
Mit OMV und ENI geeinigt
Für das ausgeschriebene erste „Los“ mit 21 Rastplätzen habe man sich mit OMV und Eni geeinigt. „Jetzt haben wir den aufwendigeren Weg gehen müssen und haben es einzelvertraglich ausgehandelt, damit wir überhaupt ausschreiben konnten“, erklärt Mödlhammer. Ohne diese Einigungen würde sich der Start des Programms verzögern. Mit anderen Tankstellen-Pächtern werde noch verhandelt.
Langfristig sieht die Asfinag nur eine Lösung: klare rechtliche Rahmenbedingungen, die E-Ladeinfrastruktur vom klassischen Tankstellenschutz trennen. Das bedeutet, es müsste eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.
Mindestens acht Schnellladepunkte für Pkw pro Standort
Indes sei die Lage momentan so, dass der E-Verkehr von der Autobahn abfließt und abseits der Autobahnen große E-Ladesparks errichtet werden.
„Wir wollen den Verkehr dort halten, wo er hingehört, nämlich auf der Autobahn“, sagt Mödlhammer. „Für uns ist auch der Lkw im Fokus. Der braucht einen Platz zum Übernachten, und dafür sind unsere Rastplätze prädestiniert.“
Die ausgeschriebene Konzession sieht nicht nur mindestens acht Schnellladepunkte für Pkw pro Standort vor, sondern auch Schnelllader für E-Lkw inklusive Megawatt-Charging-Systemen sowie Übernachtlademöglichkeiten. Die Asfinag rechnet damit, dass der Schwerverkehr schneller auf Elektromobilität umsteigt als der Pkw-Verkehr – auch wegen Mauterleichterungen für emissionsfreie Lkw.
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