Ausfallsbonus kostete dem Staat bisher 2,7 Milliarden Euro

Einen weiteren Lockdown will die österreichische Wirtschaftsministerin auf jeden Fall vermeiden und ruft auf, sich impfen zu lassen.
Weitere Coronahilfen für besonders betroffene Branchen ab sofort beantragbar.

Der Wirtschaftsaufschwung ist da, aber noch nicht überall angekommen. Ab heute, Montag, können Betriebe, die nach wie vor von der Pandemie stark betroffen sind, etwa die Stadthotellerie, zwei verlängerte und adaptierte Corona-Hilfen der Regierung für den Monat Juli 2021 beantragen: Den so genannte Ausfallsbonus II und den Verlustersatz. 

Der Ausfallsbonus II wird nun von Branche zu Branche unterschiedlich berechnet und ist von der Höhe des Umsatzausfalls abhängig. Auf jeden Fall gibt es mindestens 100 Euro und höchstens 80.000 Euro pro Kalendermonat. Weiters ist die Auszahlungshöhe beim Ausfallsbonus II insofern gedeckelt, als dass die Summe aus Ausfallsbonus II und den Kurzarbeitshilfen nicht höher sein darf als die Vergleichsumsätze des jeweiligen Kalendermonats aus dem Jahr 2019. Die Frist zur Beantragung des Ausfallsbonus II endet Mitte November.

2,7 Mrd. für Ausfallsbonus

Die Kosten für den bisher ausbezahlten Ausfallsbonus beziffert das Finanzministerium mit 2,7 Mrd. Euro (Stand 11. August). Es gab seit vorigen November gut 400.000 Antragsteller. Durchschnittlicher flossen pro Antragsteller 6.654 Euro. Beim bisher kaum genutzten Verlustersatz wurden an 675 Antragsteller rund 266 Mio. Euro ausbezahlt. Hier erhielt ein Antragsteller im Durchschnitt rund 400.000 Euro.

Verlustersatz

Ab sofort können Unternehmen auch die erste Tranche des verlängerten und adaptierten Verlustersatzes beantragen. Hier können bis zu sechs zusammenhängende Monate ausgewählt werden, sofern in allen Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Jahres 2019 vorliegt. Es spielt keine Rolle wenn man vor der Verlängerung einen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt hat. Das wird nicht berücksichtigt. "Somit ist eine 'zeitliche Lücke' zwischen den Produkten nicht förderschädlich", heißt es aus dem Finanzministerium.

Zwei Tranchen

Der Verlustersatz wird in zwei Tranchen ausbezahlt, die separat beantragt werden müssen. Im Rahmen der ersten Tranche können 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst grundsätzlich den Restbetrag von 30 Prozent. Hier sind jedoch allfällige Korrekturen zu berücksichtigen. Der Beantragungszeitraum für die erste Tranche des Verlustersatzes läuft bis 31. Dezember 2021, ab 1. Jänner 2022 kann dann im Rahmen der zweiten Tranche auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden. Die Beantragungsfrist für die zweite Tranche und somit auch des verlängerten Verlustersatzes endet am 30. Juni 2022.

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