Aufstand der Zinshaus-Besitzer: Republik wird wegen Richtwert-Zins geklagt
Die Eigentümer Wiener Gründerzeithäuser gehen erneut auf die Barrikaden. Nach erfolglosen Klagen gegen das Richtwert-Mietsystem vor dem Verfassungsgerichtshof, werden nun mehrere Zinshaus-Besitzer im Jänner 2019 eine Staatshaftungsklage wegen Diskriminierung einbringen. Diese wird beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, muss aber direkt dem Bundeskanzler zugestellt werden.
Stein des Anstoßes sind die deutlichen Unterschiede bei den Richtwert-Mieten. Diese Zins-Höchstgrenze gilt für klassische Altbauten und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. „In der Steiermark können sie 40 Prozent mehr pro Quadratmeter verlangen als in Wien“, wettert Kaspar Erath vom Verein Wiener Gründerzeithäuser. In Wien beträgt der Richtwert nämlich nur 5,58 Euro, in der Steiermark 7,70 Euro pro Quadratmeter.
Deregulierung nötig
Laut Erath handelt es sich um einen „brutalen Eingriff in das Privateigentum“ und um eine Diskriminierung. Rund 280.000 Gründerzeit-Wohnungen mit 15,4 Millionen Quadratmeter Wohnfläche soll es in Wien geben. Doch Tausende Wohnungen stehen in Wien leer, weil sich die Vermietung wirtschaftlich nicht lohnt. „Das Richtwertsystem ist verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar“, sagt Anwalt Wolfram Proksch, der den Verein vertritt. „Es wurde legislatives Unrecht geschaffen. Es wird einem Gründerzeithaus-Eigentümer jede Möglichkeit genommen, den nötigen Mindestertrag zu erzielen.“
Ziel der Staatshaftungsklage sei nun Schadenersatz wegen Diskriminierung und wegen Fehler des Gesetzgebers. Dazu müssen die Zinshaus-Eigentümer ihre Schadensberechnung im Detail vorlegen und zugleich einen Verstoß gegen EU-Recht nachweisen. Statt 5,58 Euro benötigen die Vermieter bei einem sanierten Altbau etwa zehn bis zwölf Euro Mietzins pro Quadratmeter.
„Wir wollen eine maßvolle Deregulierung. Diese hätte den Vorteil, dass mehr Gründerzeithäuser erhalten werden und mehr Wohnungen auf den Markt kommen“, sagt Erath. „Jeder, der so ein Haus hat, wird es abreißen und ein neues bauen.“ Nachsatz: „Es tut Wien nicht gut, wenn man Altbauten abreißt, nur um das Mietrecht zu umgehen.“ Denn bei Neubauten kann man ordentlich mehr Miete verlangen. „Viele Gründerzeithäuser müssen saniert werden“, sagt Anwalt Proksch. „Man kann diese Kosten aber nicht annähernd auf die Mieter überwälzen.“ Laut Verein sollten sanierte Gründerzeithäuser wie Neubauten eingestuft werden.
Doch bei der Sanierung ergibt sich ein weiteres Problem. Einen Hypothekarkredit erhalten die Zinshaus-Besitzer nur, wenn sie diesen aus den Mieteinnahmen zurückzahlen können. „Eine Bank darf Altbau-Sanierungen gar nicht finanzieren und hypothekarisch besichern, außer es bestehen befristete Verträge“, sagt Immobilienunternehmer Walter Benda. Wird aber eine Richtwert-Wohnung befristet vermietet, muss noch ein Mietzins-Abschlag von 25 Prozent in Kauf genommen werden.
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