AUA: Lohnverhandlungen mit Piloten gecancelt

Rechtsstreit um Kollektivvertrag: Das AUA-Bordpersonal hat im Match mit der Geschäftsführung an Lufthoheit gewonnen.
Die Gespräche mit dem Bordpersonal wurden gestrichen. Aber der Betriebsrat punktet vor Gericht.

Die heftigen Turbulenzen zwischen dem Betriebsrat und dem Management der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) reißen nicht ab. Die Gespräche über einen neuen Kollektivvertrag (KV) für Piloten und Flugbegleiter wurden gecancelt.

„Wir bedauern, dass das Unternehmen am Montag alle fünf Verhandlungstermine für Juni abgesagt hat“, sagt AUA-Betriebsratschef Karl Minhard zum KURIER. „Wir sind weiterhin verhandlungsbereit.“ Entgegen anderslautender Gerüchte wird der Gesprächsabbruch zu keinen gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen führen.

„Die Gewerkschaft vida, der Bord-Betriebsrat und das gesamte Flugpersonal können einen Streik über Pfingsten ausschließen“, sagt vida-Vorsitzender Gottfried Winkler zum KURIER. Auch aus der AUA heißt es: „Es gibt keinen Anlass für einen Streik.“

Dass mitunter einzelne Flüge ausfallen, weil Piloten kurzfristig erkranken, wie am vergangenen Wochenende, sei nie auszuschließen, sagen Insider. Dass aber immer mehr Piloten Dienst nach Vorschrift machen und an ihren freien Tagen nicht mehr einspringen, ist Tatsache. Und sei auf die schlechte Stimmung im Unternehmen zurückzuführen. Ursache sei der aufgekündigte Kollektivvertrag fürs Bordpersonal.

Die Gewerkschaft hatte den KV-Streit vor Gericht gebracht. Für sie gilt der alte Vertrag so lange, bis ein neuer abgeschlossen ist. Und sie beruft sich dabei auf das Arbeitsverfassungsgesetz.

Zwischenlandung

Am Dienstag hat der Betriebsrat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Etappensieg erzielt. Der Generalanwalt des EuGH kommt in seinem Schlussantrag zum Ergebnis, dass die im aufgekündigten KV vereinbarten Arbeitsbedingungen weiter gelten, bis ein neuer KV oder andere bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen sind. Das Urteil wird zwar erst im Herbst erwartet, in der Mehrzahl der Fälle folgen die Richter aber der Empfehlung des Generalanwalts.

„Der Betriebsrat sieht sich in seiner Rechtsmeinung bestätigt“, sagt AUA-Betriebsratschef Minhard. Der EuGH gibt zwar die Richtung vor, das endgültige Urteil fällt aber dann der Oberste Gerichtshof in Wien.

„Wir nehmen die Ansicht des Generalanwalts zur Kenntnis“, sagt eine AUA-Sprecherin. „Wir werden unseren Handlungsspielraum prüfen und über Alternativen beraten.“ Nachsatz: „Wir sind zu Verhandlungen für einen zukunftsgerichteten KV bereit, aber nicht auf Basis des alten Vertrages.“ Damit trennen die AUA-Führung und den Betriebsrat weiterhin mehrere Zeitzonen.

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