"CO2-neutral nach Venedig": AUA wegen Greenwashing verurteilt
"CO2-neutral zur Biennale nach Venedig fliegen, für uns keine Kunst" - damit warb die Austrian Airlines (AUA) unlängst. Die Idee: Ein Aufpreis beim Ticket und dafür würde nachhaltiger Treibstoff aus Pflanzenöl gekauft. "Ein Fall von illegaler Konsumententäuschung", hieß es auf Anfrage des Ö1-Morgenjournal vonseiten des Vereins für Konsumentenschutz (VKI).
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Barbara Bauer vom VKI gegenüber dem Ö1-Morgenjournal: "Im Moment schaut es so aus, dass nachhaltiger Flugkraftstoff tatsächlich nur zu einem sehr untergeordneten Anteil herkömmlichem Kerosin beigemischt werden kann. Maximal zu fünf Prozent."
Geringer Anteil an nachhaltigem Flugkraftstoff
Bei der AUA betrage der Anteil überhaupt nur 0,4 Prozent und der Kraftstoff komme außerdem auf einem anderen Flug zum Einsatz.
"Selbst wenn alle Verbraucher des betreffenden Flugs also diese nachhaltige Option gewählt hätten, wäre nicht einmal sichergestellt, dass der Flug irgendeinen Anteil an nachhaltigem Flugkraftstoff enthält", so Bauer.
Das Landesgericht Korneuburg hat dem VKI nun recht gegeben, wie die ZIB 2 bereits berichtete. Die AUA darf damit also nicht mehr werben.
Der Austrian Airlines gehe es darum, dass ein "Umwelteffekt" entsteht. "Das Landesgericht Korneuburg hat bei dieser Werbung festgestellt, dass wir hier klarer informieren müssen und das werden wir auch berücksichtigen."
Unternehmen werben mit Nachhaltigkeit
Viele Unternehmen werben nach wie vor mit Nachhaltigkeit und grünen Begriffen, was das aber bedeuten muss, sei noch nicht einheitlich geregelt, kritisiert Ursula Bittner von Greenpeace gegenüber dem Ö1-Morgenjournal.
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Richtlinie gegen Greenwashing.
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