Sperrt Böhmermann ein!

Und bitte nicht das Kleingedruckte vergessen

Der derzeit talentierteste praktizierende Mediensatiriker Deutschlands besteigt den Olymp seiner Profession: Ihm droht eine Haftstrafe, weil er den türkischen Präsident Reccep Tayyip Erdogan in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ unter anderem als Mann mit kleinem Penis verunglimpft hatte. Damit wollte er nach einer Beschwerde des türkischen Staatsoberhaupts ausloten, was Satire darf. Nun: Das darf sie eher nicht, wie wir lernten. Das deutsche Strafgesetz sieht bis zu drei Jahren Haft für die „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Wow. Muss der deutsche Staat tatsächlich einen ZDF-Satiriker verfolgen, weil er im Sinne der Meinungsfreiheit den türkischen Staatschef verunglimpfte? Einen Politiker der seinerseits die offentliche Meinung im eigenen Land bedenklich unterdrückt und der Despotie immer näherrückt? Allein diese Frage zeigt, wie genau Böhmermann mit seiner untergriffigen Pointe zielte.

Um das Kunstwerk zu vollenden: Recht muss Recht bleiben, Böhmermann braucht also eine (Freiheits)-Strafe. Und bitte nicht das Kleingedruckte vergessen: Geschieht die Schmähung öffentlich, so muss die Verurteilung auch öffentlich gemacht werden. Das „Neo Magazin Royale“ müsste es wohl zeigen. Eine größere Trophäe kann man sich nicht ins Studio hängen.

In diesem Sinne: Sperrt ihn ein. Satire muss schließlich Satire bleiben.

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