Skinhead-Reportage: Verfahren Moschitz vs. FPÖ ging in neue Runde

Sechs Jahre und kein Ende: Ed Moschitz (Bild) gegen die FPÖ.
Nachdem das OLG Wien das Ersturteil aufgehoben hatte, wird die Causa nun am Landesgericht erneut verhandelt.

Die Klage des ORF-Redakteurs Ed Moschitz gegen die FPÖ geht - nach mittlerweile sechs Jahren - in die nächste Runde. Nachdem das Oberlandesgericht Wien das Ersturteil aufgehoben hatte, wird die Causa nun am Landesgericht Wien erneut verhandelt. Nach dem ersten Termin am Donnerstag wurde vertagt.

"Am Schauplatz"-Reportage

Moschitz wehrt sich gegen Vorwürfe der FPÖ, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine "Am Schauplatz"-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010. Weil auf den Tonaufnahmen nichts Entsprechendes zu hören war, wurde Moschitz überdies beschuldigt, die Bänder manipuliert zu haben.

Und so drehte sich auch bei der Verhandlung (Richter: Hartwig Handsur) ein Gutteil der Fragen darum, ob etwas gesagt wurde, wenn ja, was, und ob Moschitz die jungen Männer dazu angeleitet hatte. Er blieb bei seiner Darstellung: Er habe den behaupteten Sager ("Sieg Heil" oder "Heil Hitler") nicht gehört und habe es auch zu keiner Zeit darauf angelegt.

"Völlig absurd"

Vehement zurückgewiesen wurde von Moschitz somit erneut der Vorwurf, er habe die Skinheads dazu gedrängt oder ihnen gar Geld dafür versprochen. "Ich hätte das überhaupt nicht senden können", argumentierte er, dass ihm das journalistisch überhaupt nichts gebracht hätte. "Es ist einfach unmöglich, so etwas zu senden im ORF." Der Verdacht einer entsprechenden Inszenierung sei "völlig absurd", denn "wie soll man mit so etwas durchkommen"?

Einmal mehr wurde am Donnerstag erörtert, ob die Tonspur manipuliert worden sein könnte, um ein allfälliges "Sieg Heil" zu tilgen. Moschitz kann mit dem Vorwurf "überhaupt nichts anfangen". An der namentlichen Stelle der Tonaufnahme ist etwas zu hören, das im Laufe des Verfahrens unter anderem als "Anomalie", als "Haucher", als "atypisches Atemgeräusch" oder auch ein Geräusch "ähnlich einem Gähnen" typisiert wurde. Moschitz selbst hat keine Erklärung, "weil ich es selber nicht weiß". Der "brillanteste" Tontechniker des ORF aber habe "ein deutliches Gähnen, so eine Art Verlegenheitsgähnen" vernommen.

Manipulation nicht feststellbar

Der geladene Sachverständige hielt am Donnerstag im Gericht jedenfalls fest: Man habe nicht feststellen können, ob manipuliert wurde oder nicht, er habe "keine eindeutigen Ergebnisse" gesehen. Was die Natur des mysteriösen Lautes angeht, meinte er: "Es kommt darauf an, wie man gähnt." Angesichts der frostigen Temperaturen zum Aufnahmezeitpunkt sei auch denkbar, dass sich jemand in die Hände gehaucht habe.

Auch der Tonmann bei den Dreharbeiten war am Donnerstag erneut Zeuge. Er gab an, dass Moschitz ausschließlich drehtechnische Anweisungen gegeben habe. Straches Aufregung über angebliche Neonazi-Parolen habe er vor Ort nicht besonders ernst genommen: "Es gibt oft Politiker, die sich aufregen, weil wir irgendetwas gedreht haben."

Verhandlung vertagt

Die Verhandlung wurde vertagt, weitere Zeugen wurden geladen. Im Raum steht auch ein neuerliches Gutachten. Nächster Termin ist der 11. Februar, dann sollen die beiden jungen Männer einvernommen werden. Bei einer weiteren Verhandlung am 25. Februar wird das Video abgespielt werden.

Strafrechtlich ist die Causa seit 2013 erledigt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ein Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt, weil man keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung sah.

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