Parlamentarische Anfrage wegen Skinhead-Reportage

APA5956818-2 - 22112011 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - "Am Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz vor Beginn des Prozesses wegen Übler Nachrede in der Causa "Am Schauplatz" am Dienstag, 22. November 2011, im Wiener Landesgericht. Der Rechtsstreit zwischen Moschitz und der FPÖ geht damit in eine weitere Runde. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Das Verfahren gegen ORF-Reporter Moschitz wurde nach drei Jahren eingestellt. Die FPÖ gibt aber noch nicht auf.

Mit Unverständnis hat FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky am Freitag darauf reagiert, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das Verfahren gegen Ed Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung im Zusammenhang mit der "Am Schauplatz"-Skinhead-Reportage eingestellt hat. "Nachdem dieses Verfahren nur mit Genehmigung des Justizministeriums eingestellt werden kann, wird die FPÖ eine entsprechende parlamentarische Anfrage einbringen", kündigte Vilimsky in einer Aussendung an.

Der Streit zwischen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ed Moschitz um die mittlerweile medial berühmte Skinhead-Reportage dauerte gute drei Jahre. Wie Moschitz der APA mitteilte, erfolgte die Einstellung, "weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht". Das Verfahren gegen Strache wurde ebenfalls eingestellt.

Wie die Staatsanwaltschaft in ihrem der APA vorliegenden Schreiben ausführt, konnte weder eine allfällige Manipulation der Bänder "mit der für das Strafverfahren notwendigen Sicherheit" festgestellt werden, noch konnte geklärt werden, ob am 12. 3. 2010 in Wiener Neustadt im Rahmen der Dreharbeiten "in räumlicher Nähe zum Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache eine Äußerung wie 'Sieg Heil' oder 'Heil Hitler' getätigt wurde".

Auch Verfahren gegen Strache eingestellt

Es sei aber andererseits auch nicht "auszuschließen, dass die angezeigten, den Tatbestand des Verbotsgesetz objektiv verwirklichenden Äußerungen tatsächlich gefallen sind", weshalb gegen Strache im Zweifel ebenfalls eine Verfahrenseinstellung erfolgte. Strache war vom früheren "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und der Verleumdung angezeigt worden, der Nationalrat hatte für diesen Fall extra die Immunität des Parteichefs aufgehoben.

Wenige Tage bevor die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach mehr als drei Jahren und unzähligen Medienberichten eingestellt hat, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) angekündigt, sich den Fall genauer ansehen zu wollen. Moschitz hatte sich wegen der für ihn "nicht hinnehmbaren Verzögerungen" in dem Jahre dauernden Verfahren an den EMGR gewandt. Anfang Mai schrieb der Gerichtshof an Moschitz' Anwältin Maria Windhager, er werde "die Beschwerde in Kürze prüfen" und ersuchte die Anwältin um Informationen zum aktuellen Stand der Ermittlungen und die seit März 2012 erfolgten Verfahrensschritte.

Dass genau dann, wenn der EGMR die Prüfung seines Falles vorbereite, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt „keinen Grund zu strafrechtlicher Verfolgung sieht“ und sich mit der Einstellung des Verfahrens beeilt, sei wohl nur ein Zufall, merkt Moschitz in einer Stellungnahme gegenüber der APA kommentarlos an.

Dass auch das Verfahren gegen Strache eingestellt wird, ist für den Journalisten jedenfalls "unfassbar". Während nämlich der FPÖ-Chef vor laufender Kamera am 12. März 2010 noch behauptet habe, „Heil Hitler“ gehört zu haben, habe er sich Tage später nur mehr an ein „Sieg Heil“ erinnern können. Auch die anderen von der FPÖ namhaft gemachten Zeugen wollten verschiedene „Nazisager“ gehört haben. Weil aber die Behörden überhaupt keine Nazisager auf der Drehkassette hören konnten, hätten sich die Staatsanwälte entschlossen mehrere teure Gutachten in Auftrag zu geben. Aber auch gerichtliche Gutachter hätten weder verbotenes Gedankengut noch Manipulationsspuren auf der Kassette feststellen können.

Als Journalist finde er es natürlich seltsam, dass es eine Staatsanwaltschaft im gesamten Verfahren verabsäumt habe, Strache als Beschuldigten einzuvernehmen, und "das, obwohl der Immunitätsausschuss des Parlaments Straches parlamentarische Immunität bereits im Herbst 2010 wegen eines dringenden Tatverdachtes der 'falschen Zeugenaussage' und 'übler Nachrede' aufgehoben hatte, wundert sich Moschitz.

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