Fotos des toten Aylan: "Veröffentlichung zulässig"
Anfang September sorgte die Veröffentlichung der Fotos, die den Leichnam des ertrunkenen syrischen Flüchtlingsbuben Aylan zeigen, für Aufregung. Nun beurteilte der österreichische Presserat die Publikation der Bilder als "angemessen". Das Verfahren gegen Profil, kurier.at und die Tageszeitung Österreich wurde eingestellt, wie es in der der APA vorliegenden Entscheidung heißt.
Obwohl der Persönlichkeitsschutz bei Kindern besonders weit reiche und der Moment des Todes grundsätzlich zur Privatsphäre zähle, sprechen laut Entscheidung des Presserats in diesem Fall "gewichtige Gründe für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Bilder". Denn nicht nur sei das Thema Flüchtlinge in den vergangenen Monaten das wichtigste in der Medienberichterstattung gewesen, die Fotos des ertrunkenen Buben brächten auch "die Dimension des Leids und die Gefahren, die die Flüchtlinge während ihrer Schiffreise im Mittelmeer erwarten, auf den Punkt", urteilte das Gremium.
Zudem "stehen die weltweit verbreiteten Bilder stellvertretend für die zahlreichen ertrunkenen Flüchtlinge und könnten zeithistorische Bedeutung erlangen", heißt es in der Entscheidung weiter. Die Veröffentlichung habe außerdem zur Sensibilisierung der Allgemeinheit beigetragen und die österreichische wie europäische Öffentlichkeit "wachgerüttelt". Der Vater von Aylan habe sich ebenfalls mehrfach für eine Verbreitung der Fotos ausgesprochen. Keines der Bilder sei "sensationell oder voyeuristisch" aufbereitet worden.
kurier.at veröffentlichte jenes Foto, auf dem ein türkischer Gendarm zu sehen ist, der den toten Buben davonträgt. In jenem Ausschnitt, den kurier.at wählte, sind nur die Beine des Flüchtlings zu erkennen. Österreich bildete Beine, Oberkörper und Arme des toten Kindes ab. Das Wochenmagazin Profil entschied hingegen, jenes Foto, das die Leiche des Buben am Strand von Bodrum zeigt, am Cover zu publizieren. Aylan ist von hinten zu sehen, das Gesicht des Kindes nicht erkennbar.
"Nicht entstellend"
Die Darstellung des toten Kindes beurteilte der Presserat als "nicht entstellend" - vor allem jenes Foto, das kurier.at und Österreich ausgewählt hatten. Aber auch das Profil-Cover sei zwar bedrückend aber ebenfalls nicht entstellend. Im Fall des Magazins sei vor allem der Kontext der Veröffentlichung zu beachten, der Begleittext als auch der Artikel würden auf die Gefahren für Flüchtlinge hinweisen und Lösungsvorschläge präsentieren. "Ganz im Sinn der Hauptgeschichte soll das Bild betroffen machen, aufrütteln und Bewusstsein schaffen", so der Presserat.
Aufgrund dieser Umstände sowie der großen Aktualität des Flüchtlingsthemas sei die Veröffentlichung der Fotos "angemessen". Das öffentliche Interesse überwiege gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Buben, heißt es in der Entscheidung. Das Verfahren, das der Presserat aufgrund der Mitteilung mehrerer Leser aufgenommen hatte, wird demnach eingestellt.
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