ORF zwischen den Stühlen von Krone und Fellner
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz sowie Kommunikations- und Marketing-Chef Martin Biedermann beehrten als Zeugen die letzte Runde im Streit von Krone und oe24.at um die Verwendung von Fußball-WM-Clips durch das Fellner-Portal. Die Krone sieht sich in ihren Rechten geschädigt, weil sie, laut Wrabetz "gegen Cash und über Gegengeschäftsinserate", eine Sublizenz für das ORF-Material geschlossen hatte. oe24.at beruft sich vor dem Handelsgericht Wien hingegen aufs Kurzberichterstattungsrecht, weil man bei der Medienbehörde als "audiovisueller Mediendienst" gelistet ist.
Kritik an oe24
Beide ORF-Vertreter erklärten, es sei nicht an Ihnen, das Kurzberichterstattungsrecht einzuräumen. "Das hat man, wenn man Voraussetzungen erfüllt, oder man hat es nicht." Wobei sich keiner genau erinnern konnte, wie man im Kontakt mit Wolfgang Fellner darauf kam.
Wrabetz bestätigte Kritik der FIFA sowie des ORF an der Art und Weise, wie oe24.at die Videos aufbereitet hatte sowie an den Vermarktungsmaßnahmen. Das sei dann geändert worden. Dass die Krone die Rechte von der WM quasi exklusiv bekam, erklärte er mit dem Fristenlauf der FIFA. "Im Grunde waren alle Verlagshäuser zu spät." Nur im ersten Fall habe die FIFA dies toleriert. Exklusivität sei nie gewollt gewesen, weil es dem ORF-Gesetz widerspreche, so Wrabetz, der mit einem Vermittlungsversuch gescheitert war. Das Urteil ergeht schriftlich.
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