ORF wegen Zeitungslogo verurteilt
Um das Verhältnis zwischen den heimischen Zeitungen und dem ORF ist nicht immer zum Besten bestellt. Gerade die Werbebeschränkungen für den Öffentlich-Rechtlichen sind ein permanenter Kampfplatz. Dass gesetzliche Restriktionen beidseits auch nach hinten losgehen können, zeigt ein neuer Spruch der KommAustria.
Wegen der Einbindung von Zeitungslogos in der Namenszeile der an der "Pressestunde" teilnehmenden Printjournalisten wurde der ORF nämlich nun von der KommAustria verurteilt. Den konkreten Anlass für den Spruch der KommAustria lieferte die "Pressestunde" vom 4. Mai 2014. In dieser befragten Claus Pándi von der Kronenzeitung und Thomas Langpaul (ORF) die Neos-Spitzenkandidatin zur EU-Wahl, Angelika Mlinar. Bei Pándis Fragen wurde, wie stets bei allen Print-Journalisten, dessen Name links und das Zeitungslogo rechts eingeblendet.
Gesetzes-Verstoß
Eine übliche Praxis, wie auch die Behörde vermerkte, die sie aber nicht mehr zulassen will. Die Behörde wertete die Logo-Einblendung als Sponsoringhinweis, der in Informationssendungen verboten ist.
Der ORF wandte ein, dass es gar keinen Beitrag zur Finanzierung gegeben habe und die Einbindung ausschließlich redaktionelle Hintergründe gehabt habe. Für die KommAustria sind Logo-Einblendungen aber „typische Erscheinungsformen kommerzieller Kommunikation“ für die „nach dem üblichen Verkehrsgebrauch eine Entgeltlichkeit im Sinne einer geldwerten Leistung vorliegt und auch der durchschnittliche Zuseher des Vorliegen kommerzieller Kommunikation annimmt.“ Die Behörde geht davon aus, dass durch die Logo-Einblendung „nach einem objektiven Maßstab eine Förderung des Namens, der Marke, des Erscheinungsbildes bzw. der Tätigkeiten und Leitungen des Unternehmens zustande gekommen ist und diese insoweit auch bezweckt war.“
Der ORF wird in die Berufung gehen, wie die Pressestelle gegenüber atmedia.at bestätigt. Auch weil, wie der ORF zuvor schon gegenüber der KommAustria eingewandt hatte, bei dieser Wertung dann jedes Zeigen eines Logos - etwa als Illustration eines Beitrags - als Sponsoring ausgelegt werden könnte. Dass solche Einblendungen gesetzlich gestatet werden sollen, wenn kein Geld geflossen ist, wurde zuletzt von ORF-Granden wie Generaldirektor Alexander Wrabetz oder Wirtschaftsdirektor Richard Grasl als einer der Novellierungswünsche an den Gesetzgeber ventiliert. Möglicherweise gibt es nun in den Zeitungen neue Verbündete.
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