ORF startet "ZiB 100" am kommenden Montag

Splitscreen: ORF startet Kurzinfo "ZiB100", die im Hochformat produziert wird
Das neue Nachrichtenformat kann auch unterwegs am Handy konsumiert werden.

Auf ORFIII startet am kommendenn Montag die „ZiB100“. Sie bringt „kompakt in 100 Sekunden einen Tagesüberblick in Bewegtbild, präsentiert von ,ZiB1‘-Moderatoren“, erläutert ORF-TV-Chefredakteur Fritz Dittlbacher. Zu sehen werktags um ca. 17.25 Uhr, solle sie auch schon Lust auf die „ZiB1“ machen, sagt Dittlbacher.

Die „ZiB100“, von einem Team um Armin Wolf und Social-Media-Experten Patrick Swanson entwickelt, wird im Hochformat produziert. Das macht den Splitscreen möglich – für TV, PC und Handy. „An etwa 50 Tagen im Jahr bringt ORFIII Sitzungen des Nationalrats. Eine Info-Sendung muss aber immer zur in etwa selben Zeit zu sehen sein. Mit dem geteilten Bildschirm kann beides nebeneinander sein“, sagt Dittelbacher.

Wolf ergänzt: „Weil sie vollständig untertitelt ist, funktioniert die Sendung auch ohne Ton im Schlafzimmer, im Büro oder in der U-Bahn. So ein News-Format für überall bietet, soweit wir wissen, bisher noch niemand an.“ Und ORFIII-Chef Peter Schöber hat neben tiefgründigen Sendungen à la „Inside Brüssel“ nun auch ein tagesaktuelles Format im „Informationsportfolio“ .

Rechtsfrage

Die „ZiB100“ wird auch online, mobil und über soziale Netzwerke ausgespielt. „Wir müssen als öffentlich-rechtlicher Sender die Menschen dort mit unserer Information abholen, wo sie sind“, meint Dittlbacher. Natürlich halte man sich bei allen Innovationen – jüngst das quotenstarke Politik-„Speed-Dating“-Format „Die 2 im Gespräch“ (nach einer Zechner-Idee) – an die rechtlichen Vorgaben.

Das sehen manche Medienjuristen anders: Das geltende Angebotskonzept (auf Basis dessen ORFIII sendet) schließe ein Format wie die „ZiB100“ aus. Denn im Punkt 2.1.8. heißt es: „Regelmäßige aktuelle Nachrichten-Berichterstattung und fiktionale Sendungen sollen lediglich anlassbezogen, z. B. zur Abrundung eines themenaffinen Themenschwerpunkts, ausgestrahlt werden können.“ Dementsprechend liege ein Gesetzesverstoß vor. Dieser Einschätzung widerspricht man im ORF.

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