ORF-Sparpaket nach Betriebsratsklage
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und sein Finanzdirektor Richard Grasl kündigen in einem Brief an die Stiftungsräte neue Einsparungen an. Hauptgrund dafür ist eine Klage des Betriebsrats gegen das Unternehmen beim Obersten Gerichtshof betreffend die Anrechung von Vordienstzeiten vor dem 19. Lebensjahr in älteren Dienstverhältnissen.
Dafür müssen nun entsprechende Rückstellungen gebildet werden. "Dies belastet das Ergebnis 2015 ungeplant um zusätzliche 7,5 Mio. Euro, insgesamt bereits um knapp 16 Mio. Euro", heißt es in den Schreiben. Und: "Die damit entstandene Lücke musste durch ein unterjähriges Sparprogramm geschlossen werden, bei dem neben geringfügigen Kürzungen im Programm auch Sparmaßnahmen im Personalbereich vorgesehen sind", so die ORF-Chefs.Sie äußern die Hoffnung dass der OGH nicht der Klage folgt und kritisieren indirekt den Betriebsrat. "Dass diese Zahlungen vorwiegend männlichen Mitarbeitern aus älteren - und damit ohnehin besser dotierten - Kollektivverträgen zugute kommen würden, war nur ein Grund dafür, den Forderungen des Betriebsrats nicht ohne weiteres nachzukommen." Der ORF ist per Gesetz verpflichtet, die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen zu schließen.
Als zweite "problematische Frage" wird in dem Brief das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes angeführt, wonach Haushalte, die ORF-Programme lediglich streamen keine Rundfunkgebühr zu entrichten haben. Diese Entscheidung habe zu einigen wenigen Abmeldungen geführt und werde das Ergebnis 2015 "nicht maßgeblich belasten". Man rechnet aber damit, dass der ORF zunehmend online konsumiert wird, "weshalb es dem ORF ein Anliegen sein muss, diese Lücke zu schließen." Erst jüngst hat ORF-Finanzchef Grasl gefordert, "die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln, um die neu entstandene Lücke zu schließen."
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