ORF bekommt TVthek-Bewirtschaftung und -Ausbau genehmigt

Die ORF TVthek wurde mit dem New Media Journalismus Award ausgezeichnet.
atIn vollem Umfang kann der ORF die TVthek inhaltlich ausbauen, um damit die Wirksamkeit des öffentlich-rechtlichen Auftrages gewährleisten zu können. Und auch die Werbebewirtschaftung des Online-Angebots mittels "Banner-Werbung" ist weitestgehend uneingeschränkt möglich. Die dazu notwendige Genehmigung wurde nun von der KommAustria erteilt. Die Behörde spricht davon, dem ORF in der diesbezüglichen Werbevermarktung "enge Grenzen" sowie "klare und deutlich limitierende Regeln" dafür aufgestellt zu haben.

Als Beleg für diese Klarheit und Einschränkungen hat zu gelten, dass Pre-, Mid- und Post-Rolls also Werbespots zu Beginn, während und nach "Nachrichtensendungen und von Sendungen zur politischen Information" in der TVthek "nicht gestattet sind".

Auch ist der "Einsatz von Unterbrecherwerbung in den Videos auf der TVthek, soweit diese über das im Fernsehen erlaubte Maß hinausgeht" grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus darf der ORF die TVthek-Nutzung unter Einsatz von AdBlockern "technisch nicht beeinträchtigen".

In der inhaltlichen Erweiterung und der damit möglichen Werbebewirtschaftung wird der ORF die Mediathek um Dokumentationen und Kultur-Inhalten wie etwa Autorenfilme erweitern sowie Eigen-, Auftrags- und Fremdproduktionen hinzufügen.

Außerdem fällt die bisherige Sieben-Tage-Regel für die Veröffentlichung und Bereitstellung von TVthek-Inhalten in den Bereichen Geschichte und Politik. Für diese Inhalte fällt die bisherige Frist zur Gänze. "Sendungen, die in grösseren Intervallen als wöchentlich im ORF-Fernsehprogramm ausgestrahlt werden, dürfen nun bis zu 30 Tage" in dem Online-Angebot bleiben.

KommAustria-Bescheid ORF TVthek (vollständig, 208 Seiten)

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