Kronehit nimmt sich die Werbeabgabe vor

Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda bekämpft Rundfunkgebühren und Werbeabgabe juristisch
Kronehit-Chef Swoboda sieht Gleichheitsgrundsatz verletzt und will Verfassungsgerichtshof anrufen.

Sie ist ein Relikt aus der Zwischenkriegszeit und ein Dauerthema in den Diskussionen zwischen Medienvertretern und der Politik: die fünfprozentige Werbeabgabe, vormals Anzeigensteuer, auf Werbung in Zeitungen, Magazinen, Radio, TV sowie, seit 2003, auch Prospekte. Nicht von der Abgabe betroffen ist hingegen Online-Werbung, mit der insbesondere US-Konzerne wie Google Milliarden verdienen. Das ist Kronehit-Chef Ernst Swoboda ein Dorn im Auge: "Es wurde schon so viel über dieses Thema geredet. Die Politik tut nichts und deshalb setzen wir juristische Schritte."

Konkret heißt das, dass Kronehit Abgaben-Bescheide der Finanz durch alle Instanzen bekämpfen wird. "Wir sind der Meinung, dass das Werbeabgabengesetz in der aktuellen Fassung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und somit verfassungswidrig ist." Ziel sei natürlich die völlig Abschaffung der Abgabe, aber jedenfalls sollten klassische Medien nicht weiter diskriminiert werden.

"Online-Werbung ist zu einer ganz wesentlichen Werbeform geworden, Online ist ein höchst relevanter medialer Weg und damit Werbeträger. Vom Abgabengesetz wird er anders als die klassischen Medien aber nicht erfasst. Das ist eine grobe Ungleichbehandlung. Aus diesem Grund ist das Gesetz nicht nur wettbewerbsverzerrend, sondern auch verfassungswidrig", erklärt Swoboda. Alle klassischen Medien hätten mit dem Abfluss von Werbe-Investitionen Richtung Online zu kämpfen. "Wenn das auch noch dadurch begünstigt ist, dass Kunden sich in diesen Medien-Kanälen Abgaben ersparen, dann wird der Abfluss Richtung Online noch befeuert. Diese Ungleichbehandlung der klassischen Medien ist nicht zu argumentieren." Dass der von Kronehit eingeschlagene juristische Weg einige Zeit dauern wird, ist Swoboda klar. "Aber irgendwann muss man das angehen und das machen wir jetzt."

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