Nächste Abfuhr für "Österreich" vor Gericht
Das Handelsgericht Wien hat eine Klage von Österreich gegen den PR-Ethik-Rat abgewiesen. Die Tageszeitung wollte es dem Selbstkontrollorgan untersagen, "Rügen" auszusprechen und diese zu veröffentlichen. Hintergrund dafür war eine im Jänner veröffentlichte Rüge zum Artikel "Lehrlings-Offensive" in der Salzburg-Ausgabe. Darin seien einzelne Unternehmen, die gleichzeitig in Österreich inseriert haben, besonders hervorgehoben worden. Das wertete der PR-Ethik-Rat als Gefälligkeitsberichterstattung. Es habe "auch die Transparenz zwischen kommerziellen Interessen und redaktioneller Berichterstattung" gefehlt.
Für das Handelsgericht Wien handelt es sich bei der Entscheidung des Rates um ein zulässiges Werturteil, das „auf einem wahren Tatsachensubstrat" beruht. Zudem trete der PR-Ethik-Rat nicht wie von Österreich argumentiert als Behörde auf, sondern als Verein, "der die Aufgabe hat, die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern zu überwachen."
"Die eindeutige Klarstellung des Handelsgerichts Wien freut uns und unterstützt unsere Arbeit", kommentiert der Vorsitzende des PR-Ethik-Rats, Wolfgang Langenbucher, das Urteil. "Der Versuch einzelner Medien, sich der öffentlichen Kritik zu entziehen und anerkannte Einrichtungen wie den Presserat oder den PR-Ethik-Rat durch Gerichtsurteile zum Schweigen zu bringen, ist in 1. Instanz zumindest für den PR-Ethik-Rat erfolgreich abgewehrt worden." Für Langenbucher "ein wichtiger Schritt."
Österreich kann noch bis Ende September 2014 Berufung gegen das Urteil einbringen.
Kommentare