Arbeitgeber haftet für Hacking-Versuch von Mitarbeiter
Arbeitgeber haften für das Verhalten ihrer Mitarbeiter im Internet. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil festgestellt. Den Anlass für die Entscheidung gab ein Redakteur der Tageszeitung Österreich, der an seinem Arbeitsplatz ohne Wissen seiner Vorgesetzten erfolglos versuchte, in das interne EDV-System der Kronen Zeitung einzusteigen, indem er versuchte, Passwörter zu erraten. Da Österreich den Computer zur Verfügung gestellt hatte, war eine Unterlassungsklage gegen die Tageszeitung - und nicht nur gegen den Redakteur - laut OGH rechtens.
Der Gerichtshof argumentiert, dass sich der Arbeitgeber seine Mitarbeiter aussuchen kann, ihnen Arbeitsressourcen übergibt und ein Weisungs- und Kontrollrecht hat. Außerdem würden die Mitarbeiter letztlich in seinem Interesse tätig werden, weshalb der Arbeitgeber die Verantwortung bei rechtswidrigem Verhalten der Mitarbeiter übernehmen muss.
Verantwortung des Arbeitgebers
Der Österreich-Mitarbeiter hatte versucht, in das Krone-System einzusteigen, um an Informationen über die Zeitung zu kommen, die er für einen Artikel verwenden wollte. Der Argumentation von Österreich, der Mitarbeiter habe auf eigene private Initiative gehandelt und sei umgehend gekündigt worden, folgte der OGH nicht und strich die Verantwortung der Zeitung als Arbeitgeberin hervor. Weiters stellte der OGH fest, dass Störungen fremder IT-Systeme neben der strafrechtlichen Komponente auch als Besitzstörung zu werten sind. Daraus erwachsen zivilrechtliche Ansprüche - unabhängig von einem tatsächlich verursachten Schaden.
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