Arbeitszeit: Fleißige Österreicher, starres Recht

 
Männer machen Überstunden, Frauen arbeiten Teilzeit. Doch das Arbeitsrecht könnte flexibler sein, sagen Experten.

Der Welser Bürgermeister will (wie vom KURIER berichtet) ein Experiment wagen: Weil die Kulturmitarbeiter der Stadt so ein starres Arbeitszeitkorsett haben, will er sie in eine eigene Gesellschaft auslagern und zu Vertragsbediensteten machen, damit sie bis zu drei Stunden pro Tag länger arbeiten dürfen. Ist das österreichische Arbeitszeitrecht zu starr?

Bei einer 38,5-Stunden-Woche gibt es – noch – eine gesetzlich geregelte Arbeitszeit von höchstens zehn Stunden pro Tag. Dass bei körperlich anstrengender Arbeit keiner länger im Betrieb sein will, ist klar. Aber warum muss in einem kreativen Beruf, in dem das Brainstorming womöglich just in der elften Arbeitsstunde so richtig läuft, abrupt Schluss sein? Die Regierung hat die Problemlösung an die Sozialpartner delegiert: Sie sollen eine Flexibilisierung aushandeln.

Da ist noch was drin

"In Österreich sind wir eigentlich schon recht flexibel", sagt Helmut Hofer, Arbeitsmarkt-Experte des Instituts für Höhere Studien. Er könnte sich aber noch einiges vorstellen. Zum Beispiel eben die Erhöhung des täglichen Maximums auf zwölf Stunden. Oder eine Anlehnung an das britische Modell: Dort gibt es überhaupt keine täglichen Arbeitszeitgrenzen. Dafür müssen aber exakt festgelegte Ruhezeiten penibel eingehalten werden.

Österreicher arbeiten viel, die Regelungen sind aber relativ starr – auf dieses Fazit bringt es der Wiener Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal. Er meint, dass das heimische Arbeitszeitgesetz manchmal an der Realität vorbeigehe. Die Tagesarbeitszeit in Österreich könnte innerhalb der Höchstarbeitszeitgrenzen durchaus noch flexibler gehandhabt werden. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie würde es jedenfalls erlauben. Diese regelt, dass man als Arbeitnehmer höchstens 48 Stunden pro Woche (im Schnitt von 17 Wochen, ausdehnbar auf ein Jahr) arbeiten darf. Eine tägliche Ruhzeit von elf Stunden ist dabei jedoch zwingend einzuhalten.

Das bedeutet aber gleichzeitig, dass bei der Tagesarbeitszeit prinzipiell bis zu 12,5 Stunden erlaubt wären (eine halbstündige Mittagspause bereits abgerechnet). Als Ausgleich wäre ein anderer Arbeitstag kürzer oder man könnte eine 37,5-Stunden-Woche an drei Tagen erledigen. Das gehe derzeit nicht.

Gesamt ausweiten? Besser nicht

Die gesamte Arbeitszeit ist nicht ausweitbar, sagt Mazal. Das wäre auch weder unter gesundheits-, noch unter beschäftigungspolitischen Aspekten vernünftig. Und aus familienpolitischen Gründen wäre es schon wichtig, nicht zum Spielball der Arbeitgeber zu werden. Dafür könnten Richtlinien zur Familienfreundlichkeit als Betriebsvereinbarung geschlossen werden.

Trotz aller Krisen habe es im Vorjahr 200 Millionen Überstunden gegeben, sagt Mazal. Dass sich die Arbeitgeber weniger Köpfe, aber längere Arbeitszeiten wünschen, sei eine Folge der hohen Lohnnebenkosten, glaubt er. Dazu zählten auch die Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüche. Das gehe sich für Unternehmen oft einfach nicht mehr aus.

Rechnet man übrigens Urlaubsanspruch und Feiertage heraus, ist die Arbeitszeit der Österreicher nur noch mittel. Die Schweizer arbeiten mehr, die Franzosen (sehr viel) weniger.

Ausnahme für Tob-Jobs

Verhindert ein starres Arbeitszeitgesetz, dass sich Firmen in Österreich niederlassen? Nein, sagt Rene Siegl, Chef der Betriebsansiedlungsagentur ABA. Er hört aber immer wieder den Unmut von Firmen, die schon da sind. Wünschenswert wäre es, den Tagesrahmen auf zwölf Stunden auszuweiten – zumindest für Führungskräfte in der IT oder Forschung: "Das sind ja keine Leute, die den bösen Kapitalisten ausgeliefert sind."

"Ich habe nicht den Eindruck, dass wir so unflexibel sind", kontert Ewald Walterskirchen, Arbeitsmarktexperte am Wirtschaftsforschungsinstitut. In den Betrieben gebe es ohnedies eine Vielzahl flexibler Arbeitszeitmodelle. Und in Wahrheit gehe es darum, die Arbeitszeit ohne Überstundenzuschläge auszuweiten. Damit würden aber die Reallöhne, die zuletzt ohnehin kaum gestiegen seien, sinken. Die echte Schieflage sei in Österreich ganz woanders: Jede zweite Frau arbeitet Teilzeit, aber nur jeder zehnte Mann. Viele Frauen würden zwar gerne länger arbeiten, können aber nicht – auch mangels leistbarer Kinderbetreuung. Dafür stöhnen viele Männer über die vielen Überstunden, sagt der Experte: "Andere Länder schaffen es hier viel besser, eine Balance herzustellen."

Folge der Globalisierung

Die Phase genereller Arbeitszeitverkürzungen sieht Walterskirchen seit Ende der 1970er faktisch beendet – der Druck durch die Globalisierung sei gestiegen, dadurch gebe es nicht mehr viel zu verteilen. Einen Versuch habe Frankreich noch 2000 mit der Einführung der 35-Stunden-Woche gewagt – "mit begrenztem Erfolg". Mittlerweile sei diese großteils rückgängig gemacht worden.

Arbeitszeit: Fleißige Österreicher, starres Recht

Spitäler

Arbeitszeit: Fleißige Österreicher, starres Recht

Eine schwierige Geburt war vor zwei Jahren die Verkürzung der Arbeitszeit von Spitalsärzten auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche. Das Gezerre um die nötige Gehaltsanpassung sorgte vor allem in Wien für heftige Kontroversen. Um die Sache zu verkomplizieren, gilt eine Übergangsfrist bis 2021, in der Ärzte ausnahmsweise noch 60 Stunden arbeiten können. In manchen Spitälern nehmen Ärzte das wahr (z.B. AKH Wien, Ärzte gehören zum Bund), in den Wiener Gemeindespitälern ist das den Ärzten nicht erlaubt.

Handel

Arbeitszeit: Fleißige Österreicher, starres Recht
Freundliche verkäuferin zeigt einer kundin ein shirt

Für Verkaufsmitarbeiter gilt die Schwarz-Weiß-Regelung. Diese besagt, dass Mitarbeiter nicht zwei Samstage in Folge bis am Abend arbeiten dürfen. Es gibt aber Ausnahmen, etwa durch Betriebs- oder Einzelvereinbarung, durch die die Beschäftigung an zwei Samstagen innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen ermöglicht werden. In diesem Fall haben die übrigen Samstage dieses Zeitraumes arbeitsfrei zu bleiben. Ausnahmen gibt es zudem unter anderem für Verkaufsstellen an Bahnhöfen oder Flughäfen.

Eisenbahn

Arbeitszeit: Fleißige Österreicher, starres Recht
APAHKT01- 14042004 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA TEXT WI - Illustration zur bevorstehenden Urabstimmung der OEBB-Bediensteten ueber die Dienstrechtsreform: Im Bild ein OEBB-Arbeiter mit Schutzhelm. APA-FOTO: ROBERT JAEGER

In den ÖBB gilt seit 2005 ein eigener Arbeitszeit-Kollektivvertrag. Die tägliche Normalarbeitszeit ist darin mit 10 Stunden begrenzt, an Wochenenden sind allerdings Dienstschichten mit 12 Stunden zulässig. Auch die tägliche Ruhezeit – im Normalfall elf Stunden – darf auf 8 Stunden, zwei Mal pro Woche sogar auf 6 Stunden verkürzt werden. Diese Fehlzeiten müssen aber innerhalb von längstens 10 Tagen ausgeglichen werden. Die Fahrzeiten von Lokführern sind mit 9 Stunden untertags und 8 Stunden (Nacht) begrenzt.

Tourismus

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Waitress carrying three plates with meat dish Bildnummer: 38991997 Kellner, Kellnerin, Service, Teller, servieren,Essen

Laut dem Arbeitsruhegesetz müssen Arbeitnehmer zwischen Diensten elf Stunden Ruhezeit einhalten. Seit 2016 ist es aber möglich, diese auf bis zu acht Stunden zu reduzieren, wenn fehlende Ruhestunden binnen 10 Tagen nachgeholt werden. Den Betrieben ist diese Zeit oft zu knapp. Zudem sind gerade an starken An-/Abreisetagen 12-Stunden-Tage gefragt. Diese sind aber nur erlaubt, wenn ein Arbeitsmediziner bescheinigt, dass die Gesundheit des Mitarbeiters nicht beeinträchtigt wird.

Industrie/Bau

Arbeitszeit: Fleißige Österreicher, starres Recht

In der Industrie gelten, etwa bei Schichtarbeit, etwas andere Arbeitszeitregeln als in anderen Branchen. Bei einer Viertage-Woche etwa darf die tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden, inklusive Überstunden sogar 12 Stunden betragen. Einschließlich Überstunden darf mit Betriebs- oder Einzelvereinbarung bis zu 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. In der Bauwirtschaft kann bei Dekadenarbeit (10 Tage arbeiten, 4 Tage frei) sogar 63 oder mit Überstunden 70 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Land OÖ.

Arbeitszeit: Fleißige Österreicher, starres Recht
Lehrerin in der Grundschule gibt Kindern ihren Test zurück

„Wir haben etwa 60 Arbeitszeitmodelle“, sagt Peter Csar, höchster Personalvertreter des Landes OÖ. „Es gibt Gleitzeitmodelle bei den Bezirkshauptmannschaften, damit das Bürgerservice funktioniert.“ Bei den Straßenmeistereien gibt es im Winter einen Turnusdienst, die Mehrzeiten werden im Sommer ausgeglichen. „Auch bei den Berufsschulen und den sozialpädagogischen Jugendwohnheimen haben wir solche Modelle“, sagt Csar. „Sie sind ein wichtiger Motivationsfaktor und die Leistungserbringung funktioniert gut.“

Der Raupenfahrer muss mitten in der Nacht am verschneiten Berg eine Pause einlegen, weil das Gesetz es so vorschreibt. Als WKO-Boss Leitl das letztens erzählte, klang es wie ein Gag. Es ist aber bitterer Ernst. Innerhalb des Arbeitszeitgesetzes gibt es zwar eine Fülle an Möglichkeiten, flexibel zu arbeiten. Der Rahmen ist aber starr. Dass die Sozialpartner damit beauftragt wurden, mehr Freiräume auszuhandeln, ist nur folgerichtig. Selbst dem stursten Gewerkschafter dürfte klar sein, dass nur eine wettbewerbsfähige Wirtschaft Jobs bieten oder gar welche schaffen kann.

Eines muss aber auch klar sein: Eine Erhöhung der erlaubten Tagesarbeitszeit heißt, dass sich die Arbeitgeber Überstundenzuschläge ersparen. Im Abtausch dafür höhere Mindestlöhne fordern? Das ist vielleicht zu wenig kreativ gedacht. Die Unternehmerseite könnte ja dazu gebracht werden, mehr Freizeit herauszurücken. Oder mehr Zukunft: Zahlen die Betriebe neu oder mehr in die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter ein, laufen diese viel weniger Gefahr, später in der Altersarmut zu landen.

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