Arbeitsverträge: AK droht mit Klagen

Auch der ÖGB will schärfer gegen „unfaire“ Klauseln vorgehen. Die Wirtschaft wehrt sich.

Die Arbeiterkammer will gegen aus ihrer Sicht unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen künftig auch per Verbandsklagen vorgehen, wenn die Flut dieser Klauseln nicht per Gesetz eingedämmt wird. Laut einem Rechtsgutachten sei das – so Alice Kundtner, Vizedirektorin und Bereichsleiterin Soziales der AK Wien – über das Konsumentenschutzgesetz möglich. Mit solchen Verfahren hat die AK bereits zahlreiche kunden-unfreundliche und teils illegale Geschäftsbedingungen von Unternehmen gekippt. Unter anderem wurde eine Zusatzgebühr für die Papierrechnung von Telekomfirmen zu Fall gebracht.

Den Zeitpunkt einer möglichen Klage will Kundtner nicht eingrenzen. Vorher müssten etliche konkrete Fälle als Basis für den Gang vor Gericht vorliegen.

Konkurrenzklausel

Am liebsten kippen wollen die Arbeitnehmervertreter die Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen. Diese finden sich laut einer Umfrage unter 2600 Arbeitnehmern immer häufiger auch in Verträgen von Beschäftigten, die weniger als 1300 Euro im Monat verdienen. Sie gelten bis zu ein Jahr nach dem Jobwechsel, bei Verstößen werden saftige Vertragsstrafen von durchschnittlich 3 bis 6 Monatsgehältern fällig. In einer Wettbewerbsgesellschaft sei es – kritisieren AK und ÖGB – schlicht absurd, Menschen ein Jahr lang zu verbieten, in ihrem Berufsfeld zu arbeiten.

Insgesamt orten die Arbeitnehmervertreter eine Flut von Klauseln, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe. Am häufigsten seien sogenannte All-In-Verträge, bei denen Überstunden unabhängig vom Ausmaß pauschal und oft zum Nachteil der Mitarbeiter abgegolten werden. In einem Extremfall schloss ein solcher Vertrag auch Überstunden ein, die über das vereinbarte Ausmaß geleistet werden. Ausbildungskosten dürften nur bis zu drei Jahre nach Ausbildungsende und nicht unbegrenzt lange zurückgefordert werden.

Die Wirtschaftskammer wehrt sich. Die Firmen hätten bereits jetzt mit einer Überregulierung zu kämpfen, weitere Eingriffe ins Arbeitsrecht seien untragbar. Die Möglichkeit, Ausbildungskosten nur drei Jahre lang zurückzufordern, führe verstärkt dazu, dass Firmen Mitarbeiter für die Konkurrenz ausbilden.

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