Arbeitslose Vertragsbedienste landen in der Gebietskrankenkasse
Der KURIER-Bericht über die Privilegien-Kaiser im Gesundheitssystem zieht weite Kreise. Die 162.000 Gemeinde- und Landesbediensteten, die in 16 eigenständigen Krankenfürsorgeanstalten (KFA) versichert sind, genießen zum Teil hohe Leistungen. Die Mehrheit der Österreicher ist in den neun Gebietskrankenkassen versichert, die nur einen Bruchteil der KFA-Leistungen bezahlen.
"Wir haben die mit Abstand größte Zahl an Mindestsicherungsbeziehern, Asylwerbern und Arbeitslosen", heißt es aus der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK). "Und im bundesweiten Vergleich den weitaus größten Anteil an Personen mit Risikokrankheiten wie etwa HIV oder Hepatitis C." Die WGKK umfasste 2016 insgesamt 1,266 Millionen Gesamtversicherte, davon sind 346.203 Pensionisten, 148.190 Arbeitslose und 40.040 freiwillig Versicherte; dazu kommen 49.239 Asylwerber, Mindestsicherungsbezieher und Reha-Geldbezieher.
Ungerechte Verteilung
Wie ungerecht die Versicherungspflichten verteilt sind, verdeutlicht ein Fall der WGKK: Ein Vertragsbediensteter im öffentlichen Dienst in Wien, der bei der Beamtenversicherung BVA versichert ist, schlittert ins Burn-out und wird arbeitslos. "In diesem Fall ist die WGKK für ihn zuständig und kommt für die notwendigen Behandlungen und Therapien auf", heißt es dazu aus der Wiener Gebietskrankenkasse. "Ist der Betroffene wieder gesund und kann an den Arbeitsplatz zurückkehren, werden die Beiträge aber wieder in die Beamtenversicherung eingezahlt."
BVA dementiert
Einem Vertragsbediensteten, der ins Burn-out schlittert, wird bis zu 1,5 Jahren Krankengeld gezahlt, kontert die BVA. "Erst nach Ende des Krankengeldbezuges könnte es theoretisch, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde, zu einem Bezug von Arbeitslosengeld und zu einer Leistungszuständigkeit der WGKK kommen." Ein solcher Wechsel sei höchst unwahrscheinlich oder nur ein Einzelfall.
Neue Regelung gefordert
„Natürlich kann die BVA ihren Versicherten bessere Leistungen bieten als eine GKK, weil sie besten Versicherten bei sich vereint: höhere Durchschnittseinkommen, weniger gesundheitlich belastende Tätigkeiten, null Arbeitslosigkeit. Damit wird die solidarische Krankenversicherung ad absurdum geführt", sagt Sozial-Experte Gerald Loacker von den Neos. „Die BVA rechtfertigt ihre besseren Leistungen mit Selbstbehalten und fehlender Höchstbeitragsgrundlage. Aber in eine Gebietskrankenkasse würde trotzdem kaum einer freiwillig wechseln. Das wechselseitige Aufrechnen von Vor- und Nachteilen gehört abgestellt: Wir brauchen gleiche Leistungen für gleiche Beiträge – und das für alle Österreicher.“
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