Arbeitslos, was nun? Die 10 wichtigsten Fragen

CORONAVIRUS - KURZARBEIT/ARBEITSMARKT
Wie das Arbeitslosengeld berechnet wird, wie lange Anspruch besteht und was Einstellzusagen wert sind.

Geschlossene Hotels, geschlossene Läden, Industrie auf Sparflamme: Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bescheren Österreich Rekord-Arbeitslosigkeit. Ende März waren um knapp 200.000 Arbeitslose mehr beim AMS vorgemerkt, insgesamt schnellte die Zahl auf 562.522 Betroffene. Den Arbeitsplatz zu verlieren - wenn hoffentlich auch nur vorübergehend - ist kein Einzelschicksal mehr.

Der KURIER fasst die wichtigsten Fragen für Betroffene zusammen:

1. Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Es ist aber ratsam, sich schon vorher beim AMS zu melden, da das Arbeitslosengeld schon ab dem 1. Tag des Jobverlusts ausbezahlt wird. Arbeitslos melden kann man sich über eAMS-Konto, mittels eigenem Formular per Post oder Fax sowie telefonisch oder per eMail. Zuständig ist das jeweilige AMS am Wohnsitz.

2. Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das hängt von der so genannten Anwartschaft ab, also davon, wie lange schon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet wurden. Grundsätzlich muss beim ersten Antrag innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens ein Jahr gearbeitet worden sein. Wer schon öfter arbeitslos war, muss im vergangenen Jahr mind. 28 Wochen gearbeitet haben. Bei unter 25-jährigen, die erstmals arbeitslos werden, reichen 26 Wochen innerhalb des letzten Jahres.

3. Habe ich auch als Selbstständige/r Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja, sofern eine Anwartschaft vorhanden ist. Entweder es wurden freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet oder es besteht ein Anspruch aus einer früheren unselbstständigen Erwerbstätigkeit, die zumindest fünf Jahre gedauert hat.

4. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich liegt die so genannte Nettoersatzrate bei 55 Prozent des letzten (oder vorletzten) Jahres-Nettoeinkommens. Wer minderjährige Kinder zu versorgen hat, erhält einen Familienzuschlag und kommt so auf 60-65 Prozent. Die Höhe des Anspruchs kann mittels Arbeitslosengeldrechner online berechnet werden.

5. Wie viel Geld erhalte ich zum Vergleich in der Kurzarbeit?

Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS ist deutlich höher als das Arbeitslosengeld. Es beträgt bis zu einer Einkommenshöhe von 5.370 Euro 80 bis 90 Prozent des Nettoentgelts vor der  Kurzarbeit.

6. Kann ich zum Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen?

Ja Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann gleichzeitig einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, also bis zu 460 Euro im Monat dazuverdienen.

7. Wie lange wird das Arbeitslosengeld ausbezahlt?

Das hängt vom Alter und Beschäftigungsdauer ab. Grundsätzlich wird es zunächst für 20 Wochen gewährt,  je nach Anwartschaft aber bis zu 52 Wochen. Im Anschluss kann die Notstandshilfe  für einen Zeitraum von zunächst weiteren 52 Wochen gewährt werden. Sie beträgt in der Regel 90 bis 95 Prozent des Arbeitslosengeldes. Es gelten jedoch strengere Kriterien, so dass es auch weniger sein kann.

8. Wann wird das Arbeitslosengeld ausbezahlt?

Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein. Für den Monat März also z.B. am 6. April.

9. Was ist, wenn meine Firma pleite geht?

Das Dienstverhältnis bleibt weiter aufrecht, sofern das Unternehnen noch weitergeführt und saniert werden kann. Die Gehaltsansprüche sind durch den Insolvenzentgeltfonds (IEF) gesichert. 

10. Was ist eine Wiedereinstellzusage meines Arbeitgebers wert?

Der Arbeitgeber verpflichtet sich damit, das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen zu wollen. Bei einer Wiedereinstellungsvereinbarung (Aussetzvertrag) verpflichtet sich auch der Arbeitnehmer dazu. Der Arbeitnehmer kann aber – unter Einhaltung bestimmter Fristen - jederzeit der Job wechseln und auch das AMS kann den Arbeitslosen trotzdem auf eine zumutbare Stelle vermitteln. Weitere Infos zu Aussetzverträgen finden Sie hier

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