Corona-Kurzarbeit: Wie viel sich die Betriebe ersparen
Seit heute, Freitag, können Betriebe ihre Mitarbeiter beim AMS zur neuen Corona-Kurzarbeit anmelden. Die finalen Rahmenbedingungen dafür wurden am Donnerstag fixiert. Mit der Regelung sollen Massenkündigungen verhindert werden.
Die vom AMS gewährte Beihilfe kann für alle Arbeitskräfte beantragt werden, die wegen der Coronavirus-Krise weniger arbeiten, auch für Lehrlinge und Führungskräfte. Der Arbeitszeit kann zunächst für drei Monate zwischen 10 und 90 Prozent reduziert werden, wobei für einen gewissen Zeitraum auch gar nicht gearbeitet werden muss. Es sind flexible Varianten möglich.
Die Arbeitnehmer erhalten während der Kurzarbeit 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts vom AMS ersetzt. Das ist deutlich mehr als das Arbeitslosengeld ausmacht.
Die Arbeitgeber müssen nur noch für jene Arbeitsstunden zahlen, die auch tatsächlich geleistet werden. Somit reduzieren sich die Lohnkosten je nach Einkommen um bis zu 80 Prozent. Die Sparte Gewerbe & Handwerk in der Wirtschaftskammer (WKO) hat drei Beispiele zur Veranschaulichung zusammengestellt (Achtung: Aktualisierte Version Freitag 12 Uhr):
Beispiel A
Gehalt des Dienstnehmers vor Beginn der Kurzarbeit: 2.050 Euro
1. vorherige Jahreskosten des Arbeitgebers (einschließlich Sonderzahlungen und Lohnnebenkosten UZ, WR, SVB, IE, DB, DZ, KSt) 36.861,93 Euro, verteilt auf 12 Monate ergibt Monatskosten von 3.071,83 Euro
2. Kurzarbeit bei 50-prozentiger Arbeitszeitreduktion:
ab dem 1. Monat der Kurzarbeit: Monatskosten 1.547,54 Euro
Ersparnis: 1.524,29 Euro (49,60%)
3. Kurzarbeit bei 90-prozentiger Arbeitszeitreduktion:
ab dem 1. Monat der Kurzarbeit: Monatskosten 574,54 Euro
Ersparnis: 2.496,98 Euro (81,3%)
Beispiel B
Gehalt eines Dienstnehmers vor Beginn der Kurzarbeit: 4.000 Euro
1. vorherige Jahreskosten des Arbeitgebers 71.925,60 Euro, verteilt auf 12 Monate ergibt Monatskosten von 5.993,80 Euro
2. Kurzarbeit bei 50-prozentiger Arbeitszeitreduktion:
ab dem 1. Monat der Kurzarbeit: Monatskosten 2.897,76 Euro
Ersparnis: 3.096,04 Euro (51,70%)
3. Kurzarbeit bei 90-prozentiger Arbeitszeitreduktion:
ab dem 1. Monat der Kurzarbeit: Monatskosten 1.063,50 Euro
Ersparnis: 4.930,65 Euro (82%)
Beispiel C
Gehalt eines Dienstnehmers vor Beginn der Kurzarbeit: 6.000 Euro
1. vorherige Jahreskosten des Arbeitgebers 105.380,15 Euro, verteilt auf 12 Monate ergibt Monatskosten von 8.781,68 Euro
2. Kurzarbeit bei 50-prozentiger Arbeitszeitreduktion:
ab dem 1. Monat der Kurzarbeit: Monatskosten 4.046,73 Euro
Ersparnis: 4.734,95 Euro (53,90%)
3. Kurzarbeit bei 90-prozentiger Arbeitszeitreduktion:
ab dem 1. Monat der Kurzarbeit: Monatskosten 1.529,27 Euro
Ersparnis: 7.252 Euro (83%)
Sofortige Auszahlung gefordert
Der Handelsverband forderte am Freitag zwei weitere Nachschärfungen beim Kurzarbeitsmodell. Zur Sicherung der Liquidität sollten die Zahlungen durch das AMS "Zug um Zug" erfolgen und nicht erst einen Monat oder gar 90 Tage im Nachhinein.
"Das können Klein- und Mittelbetriebe und beschäftigungsintensive Betriebe, die seit einer Woche Null Euro Umsatz machen, niemals stemmen", so Rainer Will vom Handelsverband. Weiters wünscht er sich eine Ausdehnung der Regelung auf geringfügig Beschäftigte.
Weitere ausführliche Infos zur Corona-Kurzarbeit auf ams.at sowie wko.at
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