Ansturm auf die geförderte Altersteilzeit

Seit 1.1. gilt ein höheres Mindestalter für die Altersteilzeit
Schon mehr als 42.000 Bezieher. AMS hat für heuer 466 Mio. Euro budgetiert. Neuregelung bringt Verschlechterungen

Die demografische Entwicklung, die Ausweitung der Arbeitszeit – Stichwort 12-Stunden-Tag – sowie die Anhebung des Antrittsalters ab Jänner 2019 sorgten im Vorjahr für einen regelrechten Run auf die geförderte Altersteilzeit. Laut aktuellen Daten des AMS‚ die dem KURIER vorliegen, gab es mit Jahresende bereits 42.585 Bezieher von Altersteilzeitgeld (Lohnausgleich während der Altersteilzeit, Anm). Das sind um fast ein Fünftel mehr als 2017 und doppelt so viele wie vor fünf Jahren (siehe Grafik).

Die steigende Attraktivität lässt die Kosten in die Höhe schnellen. Das AMS, das den Arbeitgebern die Mehrkosten bis zu 90 Prozent ersetzt, rechnet heuer mit Ausgaben von 466 Mio. Euro. Bis 2024 ist ein Budget von 1,2 Mrd. Euro vorgesehen. Seit der Einführung der Altersteilzeit im Jahr 2000 kostete die Förderung laut AMS-Daten rund 6 Mrd. Euro.

Die Kostenexplosion veranlasste die Regierung, das frühestmögliche Antrittsalter in zwei Schritten bis 2020 um zwei Jahre hinaufzusetzen. Seit 1. Jänner dürfen Männer frühestens mit 59 und ab 2020 frühestens mit 60 Jahren einen Antrag stellen, Frauen mit 54 bzw. 55 Jahren.

Die Verlierer

Verlierer der Neuregelung sind ausgerechnet Männer, die sehr lange Versicherungszeiten aufweisen. So wie KURIER-Leser Hans S., der als 1961 Geborener nicht wie geplant heuer und auch nicht im nächsten Jahr, sondern frühestens 2021 um Altersteilzeit ansuchen kann. Kurz vor Weihnachten hätte er davon erfahren. „Meine Arbeitszeit hat sich dadurch mit einem Schlag von zwei auf vier Jahre verdoppelt“, fühlt sich Herr S. von der Regierung gefrotzelt. „Man hat ja auch eine Lebensplanung.“ Als Langzeitversicherter hätte er zuvor nach vier Jahren Altersteilzeit mit 62 in die Korridorpension wechseln können.

Einschnitt in Lebensplanung

Herr S. sei kein Einzelfall, meint Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich. „Die Verschlechterungen bei der Altersteilzeit waren für viele, die sich bereits darauf eingestellt haben, ein Schock.“ Es hätte zumindest eine faire Übergangsfrist geben müssen. Die Neuregelung sei dadurch für Tausende Beschäftigte  ein gewaltiger Einschnitt in die Lebensplanung. Für Schwerarbeiter, die mit 60 Jahren in Pension gehen, ist die Altersteilzeit gar nicht mehr möglich. Dies betrifft vor allem Industriearbeiter. Auch Frauen würden durch die Neuregelung verlieren, so Kalliauer. Ihr Regelpensionsalter wird bekanntlich ab 2024 schrittweise angehoben – und damit auch das Mindestalter für die Altersteilzeit.

Attraktives Modell

Trotz der Änderungen rechnet der AK-OÖ-Chef mit weiterhin großem Zuspruch. „Die Altersteilzeit ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ein attraktives Modell für einen gleitenden Übergang in die Pension.“ Die AK fordert einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Im Handel wurde dieser Anspruch jetzt auf Kollektivvertrags-Ebene vereinbart. Allerdings gilt er nur für die kontinuierliche Variante, nicht jedoch fürs Blocken.

Ansturm auf die geförderte Altersteilzeit

Kürzer arbeiten im Alter: Die Regelung im Detail

Arbeitszeit

Arbeitnehmer können nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber für max. fünf Jahre ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent (16 bis 24 Stunden bei Vollzeit) verringern. Sie  erhalten dafür 70 bis 80 Prozent des  Einkommens als Lohnausgleich.  

Varianten

Die Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder  geblockt (z.B. 2 Jahre arbeiten, 2 Jahre Freizeit) reduziert werden. Beim „Blocken“ muss  eine Ersatzarbeitskraft (Arbeitsloser, Lehrling) eingestellt werden.   Ca. 30 Prozent nutzen derzeit die Blockvariante.

Antrittsalter 

Frühestens sechs  Jahre (ab 2020 fünf Jahre) vor Erreichen des Regelpensionsalters, also Frauen ab 54 bzw. 55 und Männer ab 59 bzw. 60 Jahre. Der Arbeitnehmer muss mindestens 15 Jahre arbeitslosenversichert und länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sein.

Arbeitgeber

Betriebe zahlen die Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage vor Beginn der Altersteilzeit weiter. Auch die Abfertigung wird vor Beginn der Altersteilzeit berechnet.

Förderung

Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber bei der Blockvariante 50 Prozent des Mehraufwandes,  bei der kontinuierlichen Altersteilzeit sind es 90 Prozent.

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