Anlegerprozess gegen Immofinanz: Altenberger bleibt Gutachter

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Oberlandesgericht schmettert Einwände wegen angeblicher Befangenheit ab.

Im rund 205 Millionen Euro schweren Schadenersatzprozess von 3300 mutmaßlich geschädigten Immofinanz-Anlegern gegen die frühere Constantia Privatbank, heute Aviso Zeta, und die Immofinanz AG hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien ein Machtwort gesprochen.

„Das OLG hat die Bestellung des Sachverständigen Gerhard Altenberger als Gutachter in diesem Großverfahren, in dem 159 Einzelverfahren verbunden worden sind, bestätigt“, sagt Franz Kallinger, Vorstand des Prozessfinanzierers AdvoFin, zum KURIER. „Es gibt keine rechtliche Möglichkeit mehr, diese Entscheidung zu beeinspruchen.“ Kallinger, dessen Unternehmen das Mega-Anlegerverfahren gegen eine Erfolgsprämie finanziert, erhofft sich nun die Beschleunigung des Zivilprozesses. Denn: Es sei vorgesehen, dass das Sachverständigengutachten in sechs Monaten vorliegt.

Die Aviso Zeta, die Immofinanz, und auch Ex-Immofinanzboss Karl Petrikovics, der als sogenannter Nebenintervenient auftritt, hatten die Bestellung des Altenbergers durch das Handelsgericht Wien vehement abgelehnt. Eine der Begründungen lautete sinngemäß: Altenberger sei deshalb befangen, weil er bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Petrikovics & Co. als Sachverständiger tätig war. Zugleich wurde dem Buchsachverständigen auch unterstellt, dass ihm zum Teil die nötige Befähigung fehle.

Das Oberlandesgericht hat nun auf 27 Seiten den Vorwürfen gegen den Sachverständigen den Wind aus den Segeln genommen.

„Es begründet keine Befangenheit, dass der Sachverständige Gerhard Altenberger im Auftrag der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren tätig geworden ist, das mit den gegenständlichen Zivilverfahren zusammenhänge“, schreibt Richterin Regine Jesionek in dem OLG-Beschluss. Sie beruft sich dabei auch auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Aber auch am Umstand, dass Petrikovics eine Strafanzeige gegen Altenberger und eine Schadenersatzklage gegen ihn eingebracht hatte, fand das Obergericht keinen Ansatz einer Befangenheit; nicht nur, weil das angestrengte Strafverfahren gegen Altenberger kürzlich eingestellt wurde.

„Wie schon das Erstgericht richtig festhält, hätte es jede Partei (Anm.: Kläger, Beklagter) stets in der Hand, durch einfache Einbringung solcher Klagen einen ihr unliebsamen Sachverständigen loszuwerden“, schreibt Jesionek weiter. Außerdem sei Altenberger zur Erfüllung des Gerichtsauftrages „fachlich durchaus geeignet“, wie schon das Erstgericht feststellte.

Der Gutachter selbst teilte dem Gericht in seiner Rechtfertigung mit, dass die Fragestellungen im Zivilverfahren und im Strafverfahren nicht ident sind. Daher fühle er sich auch nicht befangen.

Die Immofinanz-Gruppe wollte zu dieser Entscheidung keine Stellungnahme abgeben.

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